Meldung von Ressourcen auf Grundlage des Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)

Kontaktdaten zur Mitteilung von Unterstützungsleistungen

Soziale Dienstleister, die Zuschüsse nach dem SodEG erhalten, teilen ihre Unterstützungsleistungen (Arbeitskräfte, Räumlichkeiten, Sachmittel, Sonstiges) an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg bitte mit

per E-Mail an sodeg@ba-fk.berlin.de

Für die Übermittlung der Ressourcen reicht ein Scan der entsprechenden Seite des SodEG-Antrags aus.

Weitere Informationen

Falls Sie allgemeine Fragen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) haben, informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Weitere Informationen hier

Träger der Eingliederungshilfe finden weiterführende Informationen in den Rundschreiben Soz Nr. 8/2010 und 10/2010, zu finden auf der Webseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Weitere Informationen hier

Hintergrundinformationen zum SodEG

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise.

Zuschüsse nach diesem Gesetz sind nur dann zu gewähren, wenn die sozialen Dienstleister mit dem Antrag die Erklärung abgeben, dass sie unter Ausschöpfung aller nach den Umständen zumutbaren Möglichkeiten unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. arbeitsrechtliche Bestimmungen) Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel in Bereichen zur Verfügung stellen, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Pandemie in Deutschland einsetzbar sind, insbesondere in der Pflege, und in sonstigen gesellschaftlichen und sozialen Bereichen (z. B. die Unterstützung bei Einkäufen, Begleitung bei Arztbesuchen, telefonische Beratung in Alltagsangelegenheiten).