BeGutA - Betriebsrätebefragung Gute Arbeit

Aufruf zur Teilnahme an der Befragung

An Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen in Friedrichshain-Kreuzberg

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wenden uns heute an Sie mit einem Anliegen zur gemeinsamen Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Friedrichshain-Kreuzberg. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg führt die bundesweit erste regionale Befragung von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen durch. Die Studie untersucht Faktoren, die gute Arbeit aus Sicht der Arbeitnehmenden in einem großstädtischen Milieu ausmachen. Darüber hinaus werden Anforderungen und Beziehungen regionaler Beschäftigtenvertretungen und kommunaler Verwaltung beleuchtet. Wir bitten Sie um Ihre Beteiligung! Bitte senden Sie den ausgefüllten Bogen zurück bis zum 18. Oktober 2024. Vielen Dank!

  • Anschreiben Beteiligung BeGutA Befragung

    PDF-Dokument (249.9 kB)

Fragebögen zum Download

  • 2024-09 Fragebogen BeGutA Personalräte Formular zum Ausfüllen

    PDF-Dokument (779.0 kB)

  • 2024-09 Fragebogen BeGutA Betriebsräte Formular zum Ausfüllen

    PDF-Dokument (780.3 kB)

  • 2024-09 Fragebogen BeGutA MAV Formular zum Ausfüllen

    PDF-Dokument (802.5 kB)

Fragen und Antworten zum Forschungsprojekt BeGutA

  • Wie können Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen an der Umfrage teilnehmen?
    • Der Fragebogen liegt als ausfüllbares PDF-Formular in drei Varianten für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen vor.
    • Die Fragebögen stehen als PDF-Formular zum Download auf der Webseite des Bezirksamts.
    • Zur Teilnahme wählen Sie bitte den für Ihr Gremium passenden Fragebogen und nutzen Sie für Ihren Betrieb bzw. Dienststelle das per E-Mail versandte Kürzel. Das Kürzel dient der Identifikation des Betriebs/Dienststelle und der Verhinderung von doppelt abgegebenen Antworten.
    • Betriebsräte oder Personalräte, die kein Kürzel haben, melden sich bitte direkt bei der Ansprechpartnerin Frau Karaman, um ein Kürzel zu erhalten.
    • Bitte füllen Sie den Bogen vollständig aus. Bitte speichern Sie den ausgefüllten Bogen ab und senden Sie ihn an gute-arbeit@ba-fk.berlin.de
    • Alternativ bieten wir ein Telefoninterview oder einen Umfragebogen per Post an. Bitte kontaktieren Sie dafür die Ansprechpartnerin Frau Karaman.
    • Bitte senden Sie den ausfüllten Bogen zurück bis zum 18. Oktober 2024. Vielen Dank!
  • Was will das Forschungsprojekt BeGutA?

    Das geplante Forschungsprojekt „Betriebsrätebefragung Gute Arbeit“ (BeGutA) untersucht in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht Faktoren, die gute Arbeit aus Sicht der Arbeitnehmenden in einem großstädtischen Milieu ausmachen. Die Ergebnisse der Befragung werden unter arbeitswissenschaftlichen, betriebsverfassungsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Gesichtspunkten ausgewertet. Die angedachte Betriebs- und Personalräte-Befragung auf bezirklicher Ebene ist bisher einmalig. Der Bezug auf die regionale politischen Einheit Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist dabei elementar und Ausgangspunkt für die Betrachtung regionaler Anforderungen an Gute Arbeit und die Interessen der Beschäftigten.

  • Welche Fragen werden im Forschungsprojekt bearbeitet?
    Das Forschungsprojekt BeGutA verfolgt diese erkenntnisleitenden Fragen:
    • Welche Probleme und Sorgen benennen die Beschäftigtenvertretungen, zu welchen Themen werden innerbetriebliche Diskussionen geführt?
    • Welche Erwartungen und Anforderungen ergeben sich daraus gegenüber dem Bezirksamt als kommunaler Verwaltung? Welche Themen werden gegenüber der Bezirkspolitik adressiert? Welche Stellschrauben sehen die Beschäftigtenvertretungen für das Bezirksamt zum Wirken für mehr Gute Arbeit?
    • Wie ist die Rechtstatsachenlage bei den Beschäftigtenvertretungen? Welche betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Möglichkeiten werden für die Verbesserung der Arbeitssituation genutzt und wie effektiv ist ihr Einsatz?
    • Wie viele und welche Arbeitnehmer*innen repräsentieren die im Betriebs- und Personalräte-Netzwerk vertretenen Beschäftigtenvertretungen?
  • Wie ist der Fragebogen entstanden?

    Mittels einer Befragung soll die Expertise der Beschäftigtenvertreter*innen genutzt werden, um das Engagement für Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg zu stärken. Die Befragung basiert auf einem Fragebogen, der sich an Teile der bundesweiten Betriebs- und Personalräte-Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) anlehnt, und wird um Fragen zu Rechtstatsachen ergänzt

  • Wann gibt es die Ergebnisse der Studie?

    Die Ergebnisse der Studie werden auf der Webseite des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin veröffentlicht. Mit den Ergebnissen ist etwa im Ersten Quartal 2025 zu rechnen. Zudem werden die Angaben so ausgewertet und analysiert, dass aus den Ergebnissen nicht nachvollziehbar ist, von wem die Angaben stammen und auf welchen Betrieb oder welche Dienststelle sie sich beziehen. So werden die Antworten vieler Betriebs- bzw. Personalräte immer nur gemeinsam dargestellt.

  • Woher haben wir die Adressen?

    Die Adressdaten des Betriebes bzw. der Dienststelle wurden im Rahmen des bezirklichen Betriebs- und Personalräte-Netzwerks gesammelt. Die Adressdaten sind öffentlich. Personenbezogene Daten werden im Betriebs- und Personalräte-Netzwerk nur nach Einwilligung aufgenommen.

  • Ist die Teilnahme freiwillig?

    Die Teilnahme ist freiwillig, für die Studie aber wichtig. Durch eine Nicht-Teilnahme entstehen keine Nachteile. Das Einverständnis zur Studienteilnahme kann auch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenverarbeitung bleibt hiervon unberührt. Selbstverständlich können auch einzelne Fragen unbeantwortet bleiben. Die Ergebnisse der Befragung werden ausschließlich ohne Bezug auf den Betrieb/ die Dienststelle dargestellt. Mithin kann niemand aus den Ergebnissen erkennen, von welcher Person oder für welchen Betrieb/ welche Dienststelle diese Angaben gemacht worden sind. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten, die die Person bzw. den Betrieb/ die Dienststelle erkennen lassen, an Dritte.

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