Kündigungsschutz- und Zahlungsklage
Das Arbeitsgericht Berlin stellt Formulare für eine Kündigungsschutz- bzw. eine Zahlungsklage auf seiner Webseite zur Verfügung. Das Erheben einer Kündigungsschutz- oder Zahlungsklage ist kostenlos und verursacht noch keine Anwaltskosten.
Beachten Sie dabei Fristen, z.B. die Drei-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes für eine Kündigungsschutzklage. Entscheidend für die Fristeinhaltung ist der Eingang beim Arbeitsgericht Berlin, nicht der Tag der Absendung! Eine Klageeinreichung per Mail ist nicht möglich.
Nähere Informationen zur Kündigungsschutz- und Zahlungsklage
Arbeitsgerichte
Die Arbeitsgerichte sind u.a. zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern/-innen und Arbeitgebern/-innen aus dem Arbeitsverhältnis, *- über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses,
- aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und aus dessen Nachwirkungen,
- aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen,
Zur Webseite Arbeitsgericht Berlin
Über den Ablauf des gerichtlichen Verfahrens informiert das Arbeitsgericht Berlin.
Nähere Informationen
Beratungshilfe bei Rechtsangelegenheiten
Beratungshilfe wird einkommensschwachen Bürgern gewährt, welche eine Rechtsberatung bzw. eine außergerichtliche Vertretung (= außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens) benötigen. Beratungshilfe kann für jede Angelegenheit nur einmal bewilligt werden.
Nähere Informationen zur Beantragung der Beratungshilfe bei Rechtsangelegenheiten
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie bei Gericht eine Klage erheben, einen Antrag stellen oder sich in einem laufenden Verfahren verteidigen wollen, müssen Sie in der Regel Prozess- bzw. Verfahrenskosten zahlen.
Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen, falls Sie diese Kosten nicht oder nur teilweise (in Raten) aufbringen können.
Nähere Informationen zur Beantragung der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe