Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 27.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste      
Ö 4     Resolution      
Ö 4.1  
Open Data  
DS/0588/IV  
Ö 5     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 5.1  
EA/009 Hundeauslauf und Grünflächen mit Hundeverboten  
DS/0595/IV  
Ö 5.2  
EA/010 Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen  
DS/0596/IV  
Ö 5.3  
EA/011 Eastside Gallery  
DS/0597/IV  
Ö 5.4  
EA/012 Neues Hundegesetz für Berlin?  
DS/0598/IV  
Ö 5.5  
EA/013 Grundschulen/ Standortentwicklung Mariannenplatz/ Umgang mit dem Gebäudebestand  
DS/0599/IV  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Unterbringung von Kindern und Jugendlichen aus der Stallschreiberstr. an geeigneten Schulen  
DS/0617/IV  
Ö 6.2  
Versorgung der Kinder im schulpflichtigen Alter der Flüchtlings-, bzw. Gemeinschaftsunterkunft Stallschreiberstraße mit Schulplätzen  
DS/0608/IV  
Ö 6.3  
Samariterstraße 19-20 und PPP in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0601/IV  
Ö 6.4  
Neue Räumlichkeiten für die Freie Schule Kreuzberg e.V.  
DS/0614/IV  
Ö 6.5  
Warum fiel der Götterbaum?  
DS/0602/IV  
Ö 6.6  
Spreeufer für alle? Freiluft-Museum für alle? Oder hochwertiger Wohnenstandort an der Spree?  
DS/0613/IV  
Ö 6.7  
Ausbildungssituation der Jugendlichen U25 im Bezirk  
DS/0611/IV  
Ö 6.8  
Baustelle Rosengarten in der Karl-Marx-Allee  
DS/0609/IV  
Ö 6.9     Wasserturm am Ostkreuz  
DS/0606/IV  
Ö 6.10  
Angebliche Modedroge Crystal Meth - wer nimmt denn sowas?  
DS/0612/IV  
Ö 6.11     Folgen der Optionspflicht im Bezirk  
DS/0616/IV  
Ö 6.12  
Leer stehender Wohngebäudekomplex Markgrafendamm/ Alt-Stralau  
DS/0603/IV  
Ö 6.13     Stand des Schulentwicklungsprozesses Nürtingen und e.o. Plauen Grundschule  
DS/0615/IV  
Ö 6.14     Gebäudeleerstand Friedenstraße 31/32  
DS/0610/IV  
Ö 6.15     Auswirkungen der Teilkündigung des LIGA-Vertrages auf den Bezirk  
DS/0607/IV  
Ö 6.16     Pferdefleischskandal auch in Friedrichshain-Kreuzberg?  
DS/0604/IV  
Ö 6.17     Brandschutz- und Statikgutachten für die Toilettenanlage am Mehringdamm  
DS/0605/IV  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1     Bebauungsplan VI-140fa VE "Yorckdreieck"      
Ö 7.1.1  
Bebauungsplan VI - 140fa VE "Yorckdreieck" Hier: Chance zur Wende - das Yorckdreieck  
DS/0522-09/IV  
Ö 7.1.2  
Bebauungsplan VI - 140fa VE "Yorckdreieck" für das Grundstück Yorckstraße 35-42 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg sowie im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
Enthält Anlagen
DS/0522/IV  
Ö 7.2     Projekte-Haus      
Ö 7.2.1  
"Projekte-Haus"  
DS/0387-01/IV  
Ö 7.2.2  
"Projekte-Haus"  
DS/0387-02/IV  
Ö 7.2.3  
"Projekte-Haus"  
Enthält Anlagen
DS/0387/IV  
Ö 7.2.4  
Winterquartier sichern  
Enthält Anlagen
DS/0517-01/IV  
Ö 8     Anträge      
Ö 8.1  
Vorrang für Wohnungsbau  
DS/0578/IV  
Ö 8.2  
Mehr Wohnraum für Studierende in Friedrichshain-Kreuzberg schaffen!  
DS/0579/IV  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Parkraumbewirtschaftung Barnimkiez  
Enthält Anlagen
DS/0058/IV  
Ö 9.2  
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg für das Haushaltsjahr 2011  
Enthält Anlagen
DS/0342/IV  
Ö 9.3  
Kostenentwicklungen im Sozialamt transparent machen und Handlungsansätze entwickeln  
Enthält Anlagen
DS/0391/IV  
Ö 9.4  
Schulobstprogramm der EU  
Enthält Anlagen
DS/0476/IV  
Ö 9.5  
Kulturprodukte  
Enthält Anlagen
DS/0516/IV  
Ö 9.6  
Assistenz für Behinderte  
Enthält Anlagen
DS/0539/IV  
Ö 9.7  
Unisextoiletten
Enthält Anlagen
DS/0550/IV  
Ö 9.8  
Geschäftsordnung für die Auslobung und Verleihung der Bezirksmedaille von Friedrichshain-Kreuzberg in der IV. Wahlperiode
DS/0554/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Geschäftsordnung für die Auslobung und Verleihung der Bezirksmedaille von Friedrichshain-Kreuzberg in der IV. Wahlperiode

 

 

1) Auslobung

 

a)      Die Bezirksmedaille wird gemeinsam von der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verliehen.
 

b)      Die Bezirksmedaille wird in der Regel jährlich an bis zu fünf Bürgerinnen und Bürger, Gruppen und Initiativen verliehen.

 

c)      Die Bezirksmedaille ehrt Bürgerinnen und Bürger, Gruppen und Initiativen, die sich in herausragender Weise um das Gemeinwohl im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verdient gemacht haben.
 

d)      Geehrt wird ein gemeinwohlorientiertes und aktiv gestaltendes ehrenamtliches Engagement, das durch Einsatz und Kreativität Dinge möglich macht, die den Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks zugute kommen und eine Bereicherung und Verbesserung für das Leben miteinander in Friedrichshain-Kreuzberg darstellen. Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative soll sich durch ein herausragendes Engagement über einen längeren Zeitraum in Gesellschaftsbereichen wie zum Beispiel Jugend und Familie, Kultur, Soziales, Religion, Umwelt, Entwicklung, Innovation, Wirtschaft verdient gemacht haben.

 

e)      Mischformen von beruflichem und ehrenamtlichem Engagement, wie sie nicht selten bei Tätigkeiten im öffentlich geförderten Projektebereich vorkommen, können ebenfalls für die Ehrung vorgeschlagen werden.

 

f)        Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative muss nicht Einwohnerin oder Einwohner von Friedrichshain-Kreuzberg sein.

 

 

2) Aufruf

 

a)      Die Auslobung der Bezirksmedaille erfolgt über einen breiten öffentlichen Aufruf, Vorschläge für Personen/Gruppen/Initiativen für die Verleihung der Bezirksmedaille einzubringen.

 

b)      Der Aufruf soll mindestens über zwei Monate erfolgen und ist mit einem Einsendeschluss versehen.

 

 

3) Jury

 

a)      Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung bilden eine Jury, bestehend aus der Vorsteherin/dem Vorsteher, die/der zugleich Leiterin/Leiter der Jury ist, je einem Mitglied jeder Fraktion und Gruppe der Bezirksverordnetenversammlung, der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister und einem weiteren vom Bezirksamt zu benennenden Bezirksamtsmitglied (i.d.R. die Dezernetin/der Dezernent für Bürgerdienste).
 

b)      In dem jeweiligen Auslobungsverfahren tritt die Jury innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Einsendefrist zusammen. Die Sitzungen der Jury, Beratungsinhalte und Abstimmungs- und Rangfolgeergebnisse sind nichtöffentlich.
 

c)      Die Jury bestimmt die Anzahl der zu ehrenden Bürgerinnen und Bürger, Gruppen und Initiativen.
 

d)      Die Jury strebt einstimmige Entscheidungen an.
 

e)      Wird Einstimmigkeit nicht erzielt, gilt für alle Abstimmungen folgendes Verfahren:
Ist die Jury mit einer geraden Zahl an Mitgliedern besetzt, hat die Leiterin/der Leiter der Jury kein Stimmrecht. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat je Abstimmungsvorgang eine Stimme. Ein Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. 
 

 

4) Auswahl
 

a)      Die Jury strebt ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern, dem Engagement in den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg und Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne Migrationshintergrund an.
 

b)      Die Auswahl erfolgt beginnend mit Rang 1, indem alle Vorschläge anhand der Summe ihrer Jastimmen in absteigender Reihenfolge platziert werden. Ist die festgesetzte Höchstzahl erreicht und befinden sich auf dem letzten Rang mehrere Vorschläge mit der gleichen Anzahl von Jastimmen soll die Auswahl zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses erfolgen. Andernfalls sind die gleich platzierten Vorschläge gegeneinander abzustimmen. 
 

5) Ehrung

 

a)      Die zu Ehrenden werden schriftlich von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister unterrichtet. Sodann wird dieses Ergebnis der Jury in alphabetischer Reihenfolge veröffentlicht.
 

b)      Die öffentliche Ehrung erfolgt im selben Jahr in einem von der Bezirksverordnetenversammlung veranstalteten Festakt.

 

 

6) Organisation

 

a)      Der Beginn des Auslobungsverfahren und die Terminfolge werden auf Vorschlag der Vorsteherin/des Vorstehers vom Ältestenrat beschlossen.
 

b)      Das Büro der Bezirksverordnetenversammlung und das Büro der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters unterstützen sich gleichermaßen in der Vor- und Nachbereitung und der Durchführung des Auslobungsverfahren und der Veranstaltung, sowie in der Unterstützung der Jury.
 

c)      Die erforderlichen Hauhaltsmittel werden im Bezirkshaushaltsplan im Kapitel 3100 veranschlagt.
 

d)      Die Mitglieder der Jury erhalten keine Aufwendungsentschädigung für die Teilnahme an den Jurysitzungen.
 

e)      Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Ablauf der Wahlperiode.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.

 

 

BüTra 14.02.2013

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Geschäftsordnung für die Auslobung und Verleihung der Bezirksmedaille von Friedrichshain-Kreuzberg in der IV. Wahlperiode

 

 

1) Auslobung

 

a)      Die Bezirksmedaille wird gemeinsam von der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verliehen.
 

b)      Die Bezirksmedaille wird in der Regel jährlich an bis zu fünf Bürgerinnen und Bürger, Gruppen und Initiativen verliehen.

 

c)      Die Bezirksmedaille ehrt Bürgerinnen und Bürger, Gruppen und Initiativen, die sich in herausragender Weise um das Gemeinwohl im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verdient gemacht haben.
 

d)      Geehrt wird ein gemeinwohlorientiertes und aktiv gestaltendes ehrenamtliches Engagement, das durch Einsatz und Kreativität Dinge möglich macht, die den Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks zugute kommen und eine Bereicherung und Verbesserung für das Leben miteinander in Friedrichshain-Kreuzberg darstellen. Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative soll sich durch ein herausragendes Engagement über einen längeren Zeitraum in Gesellschaftsbereichen wie zum Beispiel Jugend und Familie, Kultur, Soziales, Sport, Religion, Umwelt, Entwicklung, Innovation, Wirtschaft und ein friedliches Miteinander verdient gemacht haben.

 

e)      Mischformen von beruflichem und ehrenamtlichem Engagement, wie sie nicht selten bei Tätigkeiten im öffentlich geförderten Projektebereich vorkommen, können ebenfalls für die Ehrung vorgeschlagen werden.

 

f)        Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative muss nicht Einwohnerin oder Einwohner von Friedrichshain-Kreuzberg sein.

 

 

2) Aufruf

 

a)      Die Auslobung der Bezirksmedaille erfolgt über einen breiten öffentlichen Aufruf, Vorschläge für Personen/Gruppen/Initiativen für die Verleihung der Bezirksmedaille einzubringen.

 

b)      Der Aufruf soll mindestens über zwei Monate erfolgen und ist mit einem Einsendeschluss versehen.

 

 

3) Jury

 

a)      Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung bilden eine Jury, bestehend aus der Vorsteherin/dem Vorsteher, die/der zugleich Leiterin/Leiter der Jury ist, je einem Mitglied jeder Fraktion und Gruppe der Bezirksverordnetenversammlung, der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister und einem weiteren vom Bezirksamt zu benennenden Bezirksamtsmitglied (i.d.R. die Dezernetin/der Dezernent für Bürgerdienste).
 

b)      In dem jeweiligen Auslobungsverfahren tritt die Jury innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Einsendefrist zusammen. Die Sitzungen der Jury, Beratungsinhalte und Abstimmungs- und Rangfolgeergebnisse sind nichtöffentlich.
 

c)      Die Jury bestimmt die Anzahl der zu ehrenden Bürgerinnen und Bürger, Gruppen und Initiativen.
 

d)      Die Jury strebt einstimmige Entscheidungen an.
 

e)      Wird Einstimmigkeit nicht erzielt, gilt für alle Abstimmungen folgendes Verfahren:
Ist die Jury mit einer geraden Zahl an Mitgliedern besetzt, hat die Leiterin/der Leiter der Jury kein Stimmrecht. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat je Abstimmungsvorgang eine Stimme. Ein Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. 
 

 

4) Auswahl
 

a)      Die Jury strebt ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern, dem Engagement in den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg und Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne Migrationshintergrund an.
 

b)      Die Auswahl erfolgt beginnend mit Rang 1, indem alle Vorschläge anhand der Summe ihrer Jastimmen in absteigender Reihenfolge platziert werden. Ist die festgesetzte Höchstzahl erreicht und befinden sich auf dem letzten Rang mehrere Vorschläge mit der gleichen Anzahl von Jastimmen soll die Auswahl zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses erfolgen. Andernfalls sind die gleich platzierten Vorschläge gegeneinander abzustimmen. 
 

5) Ehrung

 

a)      Die zu Ehrenden werden schriftlich von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister unterrichtet. Sodann wird dieses Ergebnis der Jury in alphabetischer Reihenfolge veröffentlicht.
 

b)      Die öffentliche Ehrung erfolgt im selben Jahr in einem von der Bezirksverordnetenversammlung veranstalteten Festakt.

 

 

6) Organisation

 

a)      Der Beginn des Auslobungsverfahrens und die Terminfolge werden auf Vorschlag der Vorsteherin/des Vorstehers vom Ältestenrat beschlossen.
 

b)      Das Büro der Bezirksverordnetenversammlung und das Büro der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters unterstützen sich gleichermaßen in der Vor- und Nachbereitung und der Durchführung des Auslobungsverfahren und der Veranstaltung, sowie in der Unterstützung der Jury.
 

c)      Die erforderlichen Hauhaltsmittel werden im Bezirkshaushaltsplan im Kapitel 3100 veranschlagt.
 

d)      Die Mitglieder der Jury erhalten keine Aufwendungsentschädigung für die Teilnahme an den Jurysitzungen.
 

e)      Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Ablauf der Wahlperiode.

 

 

BVV 26.02.2013

 

Änderungsantrag PIRATEN:

 

Ziffer 1d) streichen „Religion“

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Geschäftsordnung für die Auslobung und Verleihung der Bezirksmedaille von Friedrichshain-Kreuzberg in der IV. Wahlperiode

 

 

1) Auslobung

 

g)      Die Bezirksmedaille wird gemeinsam von der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verliehen.
 

h)      Die Bezirksmedaille wird in der Regel jährlich an bis zu fünf Bürgerinnen und Bürger, Gruppen und Initiativen verliehen.

 

i)        Die Bezirksmedaille ehrt Bürgerinnen und Bürger, Gruppen und Initiativen, die sich in herausragender Weise um das Gemeinwohl im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verdient gemacht haben.
 

j)        Geehrt wird ein gemeinwohlorientiertes und aktiv gestaltendes ehrenamtliches Engagement, das durch Einsatz und Kreativität Dinge möglich macht, die den Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks zugute kommen und eine Bereicherung und Verbesserung für das Leben miteinander in Friedrichshain-Kreuzberg darstellen. Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative soll sich durch ein herausragendes Engagement über einen längeren Zeitraum in Gesellschaftsbereichen wie zum Beispiel Jugend und Familie, Kultur, Soziales, Sport, Umwelt, Entwicklung, Innovation, Wirtschaft und ein friedliches Miteinander verdient gemacht haben.

 

k)      Mischformen von beruflichem und ehrenamtlichem Engagement, wie sie nicht selten bei Tätigkeiten im öffentlich geförderten Projektebereich vorkommen, können ebenfalls für die Ehrung vorgeschlagen werden.

 

l)        Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative muss nicht Einwohnerin oder Einwohner von Friedrichshain-Kreuzberg sein.

 

 

2) Aufruf

 

c)      Die Auslobung der Bezirksmedaille erfolgt über einen breiten öffentlichen Aufruf, Vorschläge für Personen/Gruppen/Initiativen für die Verleihung der Bezirksmedaille einzubringen.

 

d)      Der Aufruf soll mindestens über zwei Monate erfolgen und ist mit einem Einsendeschluss versehen.

 

 

3) Jury

 

f)        Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung bilden eine Jury, bestehend aus der Vorsteherin/dem Vorsteher, die/der zugleich Leiterin/Leiter der Jury ist, je einem Mitglied jeder Fraktion und Gruppe der Bezirksverordnetenversammlung, der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister und einem weiteren vom Bezirksamt zu benennenden Bezirksamtsmitglied (i.d.R. die Dezernetin/der Dezernent für Bürgerdienste).
 

g)      In dem jeweiligen Auslobungsverfahren tritt die Jury innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Einsendefrist zusammen. Die Sitzungen der Jury, Beratungsinhalte und Abstimmungs- und Rangfolgeergebnisse sind nichtöffentlich.
 

h)      Die Jury bestimmt die Anzahl der zu ehrenden Bürgerinnen und Bürger, Gruppen und Initiativen.
 

i)        Die Jury strebt einstimmige Entscheidungen an.
 

j)        Wird Einstimmigkeit nicht erzielt, gilt für alle Abstimmungen folgendes Verfahren:
Ist die Jury mit einer geraden Zahl an Mitgliedern besetzt, hat die Leiterin/der Leiter der Jury kein Stimmrecht. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat je Abstimmungsvorgang eine Stimme. Ein Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. 
 

 

4) Auswahl
 

c)      Die Jury strebt ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern, dem Engagement in den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg und Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne Migrationshintergrund an.
 

d)      Die Auswahl erfolgt beginnend mit Rang 1, indem alle Vorschläge anhand der Summe ihrer Jastimmen in absteigender Reihenfolge platziert werden. Ist die festgesetzte Höchstzahl erreicht und befinden sich auf dem letzten Rang mehrere Vorschläge mit der gleichen Anzahl von Jastimmen soll die Auswahl zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses erfolgen. Andernfalls sind die gleich platzierten Vorschläge gegeneinander abzustimmen. 
 

5) Ehrung

 

c)      Die zu Ehrenden werden schriftlich von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister unterrichtet. Sodann wird dieses Ergebnis der Jury in alphabetischer Reihenfolge veröffentlicht.
 

d)      Die öffentliche Ehrung erfolgt im selben Jahr in einem von der Bezirksverordnetenversammlung veranstalteten Festakt.

 

 

6) Organisation

 

f)        Der Beginn des Auslobungsverfahrens und die Terminfolge werden auf Vorschlag der Vorsteherin/des Vorstehers vom Ältestenrat beschlossen.
 

g)      Das Büro der Bezirksverordnetenversammlung und das Büro der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters unterstützen sich gleichermaßen in der Vor- und Nachbereitung und der Durchführung des Auslobungsverfahren und der Veranstaltung, sowie in der Unterstützung der Jury.
 

h)      Die erforderlichen Hauhaltsmittel werden im Bezirkshaushaltsplan im Kapitel 3100 veranschlagt.
 

i)        Die Mitglieder der Jury erhalten keine Aufwendungsentschädigung für die Teilnahme an den Jurysitzungen.
 

j)        Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Ablauf der Wahlperiode.

 

   
    30.01.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.52 - überwiesen
   
   
    14.02.2013 - Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
    Ö 7.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    27.02.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.8 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 10     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 10.1     Für eine Aufarbeitung der Geschichte des Kranken- und Sterbelagers für Zwangsarbeiter/innen in der Graefestraße  
Enthält Anlagen
DS/0130-01/IV  
Ö 10.2     Einschusslöcher an der Hausburg-Grundschule  
DS/0218/IV  
Ö 10.3     Einschusslöcher an der Hausburg-Grundschule
Enthält Anlagen
DS/0218-01/IV  
Ö 10.4     Parkplatzsituation in der Stresemannstraße II  
Enthält Anlagen
DS/0220/IV  
Ö 10.5  
Orte der Bewegung und des Sports für Kinder und Jugendliche in der Südlichen Friedrichstadt  
Enthält Anlagen
DS/0347/IV  
Ö 10.6  
3 Minuten können Leben retten - 30 erst recht!  
Enthält Anlagen
DS/0392/IV  
Ö 10.7  
Baumaßnahmen an Schulen des Bezirks
Enthält Anlagen
DS/0419/IV  
Ö 10.8     Volle Ausschöpfung der Mittel zur Förderung des Arbeitsmarktes im Jahre 2012  
Enthält Anlagen
DS/0420/IV  
Ö 10.9     "Gutschow Keller"  
Enthält Anlagen
DS/0422/IV  
Ö 10.10     Entwicklung des Freudenberg-Areals - Beteiligung der Bürger*innen sichern!
DS/0487/IV  
Ö 10.11     Sicherung von Schulplätzen für Flüchtlingskinder  
Enthält Anlagen
DS/0513/IV  
Ö 10.12  
Volksbegehren "100 % Tempelhofer Feld" - Direkte Demokratie unterstützen!  
Enthält Anlagen
DS/0541/IV  
Ö 10.13  
Mehr Sicherheit für die Kinder der Kita in der Pücklerstraße 12  
Enthält Anlagen
DS/0548/IV  
Ö 10.14  
"First Contact: Freifunkstrecke zu Nachbarbezirken aufbauen"  
Enthält Anlagen
DS/0549/IV  
Ö 10.15     Trollmann-Ausstellung
Enthält Anlagen
DS/0552/IV  
Ö 10.16  
Kappungsgrenze für Mieterhöhungen  
Enthält Anlagen
DS/0575/IV  
Ö 10.17  
Sicherstellung der Ausschöpfung des Eingliederungstitels  
Enthält Anlagen
DS/0576/IV  
Ö 10.18  
Zum Verkauf stehendes Immobilienensemble Frankfurter Tor 8A/ Warschauer Str. 5-8  
Enthält Anlagen
DS/0577/IV  
Ö 10.19  
Haushalt produktorientiert darstellen und verständlich machen  
Enthält Anlagen
DS/0580/IV  
Ö 10.20  
Mobilitätsservice für Seniorinnen und Senioren mit Migrationsgeschichte  
Enthält Anlagen
DS/0581/IV  
Ö 10.21  
Open Data im Bezirk stärken  
Enthält Anlagen
DS/0582/IV  
Ö 10.22  
Günstige Wohnungen am Spreeufer - Überzogene Umsiedlungsrendite stoppen!  
DS/0583/IV  
Ö 10.23  
Zustand bezirklicher Radfahrwege und Straßen analysieren - Bezirksamt muss Konzepte entwickeln!  
Enthält Anlagen
DS/0584/IV  
Ö 10.24  
Gedenktafel für das DDR-Aufnahme- und Durchgangsheim Alt-Stralau  
Enthält Anlagen
DS/0585/IV  
Ö 10.25  
Bebauungspläne als Open Data veröffentlichen  
DS/0586/IV  
Ö 10.26  
Richtlinien zu Open Data  
Enthält Anlagen
DS/0587/IV  
Ö 10.27  
Neufassung der Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung in den Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: "Bergmannstraße-Nord", "Boxhagener Platz", "Chamissoplatz", "Graefestraße", "Hornstraße", "Luisenstadt"  
Enthält Anlagen
DS/0589/IV  
Ö 10.28  
Verkehrsberuhigung im Chamissokiez, Veranstaltung des BA zum Vorschlag der BI Friesenstraße mit angedachter Sperrung der Zossener Straße  
Enthält Anlagen
DS/0590/IV  
Ö 10.29  
Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 und die Flurstücke 522 und 373 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: Beschluss über den Erlass des Bebauungsplanes V-14-3  
Enthält Anlagen
DS/0591/IV  
Ö 10.30     Vorbereitung der Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018,  
Enthält Anlagen
DS/0592/IV  
Ö 10.31  
Bebauungsplan XVII-4 für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, Lichtenberger Bezirksgrenze und Kynaststraße, für Teilflächen der Bahnanlagen im Bereich des Ostkreuzes mit anliegenden Straßenabschnitten der Hauptstraße und der Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshorster Straße und der Kynaststraße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg  
Enthält Anlagen
DS/0593/IV  
Ö 10.32  
Bebauungsplan V-44 für die Grundstücke Lange Straße 44 - 54, Straße der Pariser Kommune Flurstück 147, Erich- Steinfurth- Straße 1 - 10 und dem Hermann-Stöhr-Platz im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0594/IV  
Ö 10.33  
Baumfällungen  
Enthält Anlagen
DS/0600/IV  
               
 
 

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