Drucksache - DS/0610/IV  

 
 
Betreff: Gebäudeleerstand Friedenstraße 31/32
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Richter, ClaudiaRichter, Claudia
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:
 

1.   In welche Zuständigkeit fällt das seit einigen Jahren leerstehende Gebäude in der Friedenstr. 31/32?
 

2.   Was hat das Bezirksamt selbst oder gegenüber den zuständigen Stellen unternommen, um den Leerstand zu beseitigen und das Gebäude wieder einer sinnvollen Nutzung zuzuführen?
 

3.   Was beabsichtigt das Bezirksamt kurz- und mittelfristig gegenüber den Eigentümern zu tun, um diese zur Beseitigung des Leerstandes zu bewegen?
 

Nachfrage:
 

1.      Hat das Bezirksamt ein Eigeninteresse am Gebäude, um es z.B. an Projekte; freie Träger o.ä. zu vermieten?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      28.02.2013

Bezirksbürgermeister

 

Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

1. In welche Zuständigkeit fällt das seit Jahren leerstehende Gebäude in der Friedenstraße 31/32?

 

Nach Rücksprache mit dem Liegenschaftsfonds Berlin bzw. der BIM wurde dem Bezirksamt folgendes mitgeteilt:

 

Das seit dem 31. Dezember 2010 leer stehende Gebäude Friedenstraße 31/32 befindet sich seit dem 01. Januar 2007 im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) und wird durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH bewirtschaftet und verwaltet. Es bestehen Überlegungen, die Immobilie künftig für Ateliernutzungen zur Verfügung zu stellen. Derzeit befinden wir uns mit dem Liegenschaftsfonds Berlin in der Abstimmung, wie die Liegenschaft im Rahmen der neuen Liegenschaftspolitik vermarktet werden könnte. Denkbar ist auch eine Vergabe im Konzeptverfahren unter Einbeziehung bezirklicher Interessen. Vorrang sollte hier die Nutzung für Ateliers haben.

2. Was hat das Bezirksamt selbst oder gegenüber den zuständigen Stellen unternommen, um den Leerstand zu beseitigen und das Gebäude wieder einer sinnvollen Nutzung zuzuführen?

 

Im Rahmen der Arbeitsteilung zwischen Bezirks- und Hauptverwaltung ist für die Beseitigung von Leerstand in bezirklichen Gebäuden das Bezirksamt zuständig. Für die anderen Gebäude ist die Hauptverwaltung bzw. nachgeordnete Landesbehörden verantwortlich.

 

 

3. Was beabsichtigt das Bezirksamt kurz- und mittelfristig gegenüber den Eigentümern zu tun, um diese zur Beseitigung des Leerstandes zu bewegen?

 

Siehe Antwort zu 1. Frage

 

 

Nachfrage:

 

1. Hat das Bezirksamt ein Eigeninteresse am Gebäude, um es z.B. an Projekte ; freie Träger o.ä. zu vermieten?

 

Das Bezirksamt hat mit Blick auf seine Haushaltslage kein Interesse, das haus anzumieten und an Interessenten weiterzuvermieten. Dazu wäre erforderlich, dass das Haus in ein bezirkliches Fachvermögen eingebracht wird. Im Ergebnis fallen dann i.R. der KLR kalkulatorische Kosten an, die wiederum als Mietbestandteil an Mietinteressenten weitergereicht werden müssten. Allerdings unterstützt das Bezirksamt ausdrücklich das Angebot der BIM, die Vergabe als Konzeptverfahren unter Einbeziehung bezirklicher Interessen „anzudenken“.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Franz Schulz , Bezirksbürgermeister

 

 
 

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