Drucksache - DS/0522-09/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan VI – 140 fa VE „Yorckdreieck“ wie folgt zu ändern,
Der Geltungsbereich des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans wird um die bislang unbeplante Teilfläche im Südosten des sogenannten Yorckdreiecks zwischen Yorckstraße und der Trasse der S2 erweitert. Die Planungsziele werden wie folgt geändert:
Ziel und Zweck der Planung:
· Es wird ein Mischgebiet mit einem möglichst hohen Wohnnutzungsanteil geplant. Ent
· Entlang der immissionsbelasteten Verkehrstrassen (Yorckstraße, Bahntrassen) sollen
· Großflächiger Einzelhandel wird ausgeschlossen.
· Die maximale Bebauungshöhe beträgt 20 Meter.
· Die maximale Geschossigkeit beträgt sechs Geschosse.
. Der Zugang zum Westpark soll durch einen ebenerdigen, barrierefreien Zugang über
. Die Umsteigebeziehungen zwischen U- und S-Bahn soll neuorganisiert werden.
. Der Anschluss der Brücke 5 hat sowohl vom Yorckdreieck als auch von der Bautzener
Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, unverzüglich im Sinne der geänderten Planungsziele zu verfahren und eine Veränderungssperre für das Plangebiet zu erlassen.
Die derzeit ungenehmigten und rechtswidrigen Baumaßnahmen werden sofort untersagt.
Begründung:
Die bisherige Planung des Bezirksamts ist eine Fehlplanung. Ein Baumarkt auf einem derart zentralen gelegenen Grundstück ist schlicht Verschwendung von innerstädtischem Raum. Insbesondere der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verzeichnet eine erheblich gestiegene Nachfrage an Wohnraum. Hinzu kommt die Tatsache, dass mit weiterem erheblichen Bevölkerungszuwachs im Bezirk zu rechnen ist. Diesem Nachfrageüberschuss steht ein stagnierendes bzw. nicht hinreichend wachsendes Angebot an Wohnraum im Bezirk gegenüber. Der Bezirk ist daher gut beraten die planerischen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum zu schaffen. Das Yorckdreieck ist für Wohnraum hervorragend geeignet. Mit zwei S-Bahnlinien, einer U-Bahnlinie sowie einer Buslinie ist das Grundstück vorbildlich an das Netz des öffentlichen Nahverkehrs angeschlossen, so dass hier sogar ein Konzept für autofreies Wohnen möglich wäre. Ferner liegt das Grundstück unmittelbar am neu geschaffenen Gleisdreieckpark. Eine Lärmproblematik besteht nur unmittelbar an der Yorckstraße. Die gemessenen Lärmwerte an den S-Bahntrassen liegen deutlich unterhalb der gem. § 2 der 16. BImschV für Mischgebiete festgelegten Grenzwerte.
Durch geschickte Planung ließe sich zudem durch Ansiedlung von Gewerbe an der Yorckstraße ein Lärmpuffer schaffen, der die Belastung im hinteren Teil des Grundstücks erheblich mindern würde. Auch die Lärmspiegelung des Straßenverkehrs ließe sich so besser in den Griff kriegen, da kein solitärer Baukörper – wie bei einem Baumarkt - geschaffen werden müsste und zudem mit Vor- und Rücksprüngen gearbeitet werden könnte, was im Vergleich zur bisherigen Planung zu einer erheblichen Entlastung der Bestandswohnbebauung führen würde.
Zu beachten ist ferner, dass die bisherige Planung für einen Baumarkt zu einer nahezu einhundertprozentigen Versiegelung der Grundstücksfläche führen wird, was bei einer Mischgebietsnutzung nicht der Fall wäre. Hinzu kommt, dass durch den Baumarkt 250 neue Stellplätze geschaffen werden, durch die erheblicher weiterer Verkehr in das Gebiet gezogen wird, was mit einer erhöhten Lärmbelastung der Anwohner gleich zu setzen ist.
StadtQM 20.02.2013
Ersetzungsantrag der Fraktion der SPD:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bis zur letzten Sitzung der BVV vor der Sommerpause 2013 das Bebauungsplanverfahren (VI – 104fa VE „Yorckdreieck“) auszusetzen um ein Moratorium zur Klärung folgender Frage zu ermöglichen:
Welche Alternativen einer städtebaulichen Entwicklung ohne Entschädigung möglich sind? Unter anderem ist dabei auch die Realisierbarkeit von Wohnbebauung durch entsprechende Begutachtung der Lärmbelastung zu prüfen.
Das Bezirksamt hat unverzüglich die Notwendigkeit des Erlasses einer Veränderungssperre für die Zeit des Moratoriums zu überprüfen.
Beschlussempfehlung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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