Beschluss DS/0205/VI Skateanlagen – Orte auf planungsrechtliche und lärmschutzrechtliche Genehmigung prüfen
Das Bezirksamt beschließt:
1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme, betreffend – DS/0205/VI – Skateanlagen – Orte auf planungsrechtliche und lärmschutzrechtliche Genehmigung prüfen einzubringen.
2. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Beschluss zur BA-Vorlage VI/215/23
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DS/0205/VI Skateanlagen – Orte auf planungsrechtliche und lärmschutzrechtliche Genehmigung prüfen
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