Beschluss "Bebauungsplan 2-36 für die Grundstücke Holzmarktstraße 24-30 sowie die Flurstücke 9011 (tlw.), 260 (tlw.) und 489"

Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 188 / 23

Das Bezirksamt beschließt:

1. Die Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 2-36. Der Geltungsbereich wird um das Baugebiet nordöstlich des Stadtbahnviadukts und der angrenzenden Straßenverkehrsflächen reduziert. Der neue Geltungsbereich umfasst das Gelände zwischen Bahnviadukt, Holzmarktstraße, der Grenze zum Grundstück Holzmarktstraße 32 und der Spree sowie angrenzende Teilflächen des Bahnviadukts und der Holzmarkstraße.

2. Die Änderung der Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 2-36.

3. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

4. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 188 / 23

  • Bebauungsplan 2-36 für die Grundstücke Holzmarktstraße 24-30 sowie die Flurstücke 9011 (tlw.), 260 (tlw.) und 489

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