Beschluss "Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Graefestraße“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg"

Abt. für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 021 / 22

Das Bezirksamt beschließt:

1. Die Aufhebung der bestehenden Erhaltungsverordnung vom 30. Mai 1995 (GVBl., S. 484), geändert durch Verordnung vom 10.07.2018 (GVBl. S. 486) und den Erlass einer neuen Erhaltungsverordnung mit räumlicher Erweiterung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB für das Gebiet „Graefestraße“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Anlage 1) in den Grenzen des Planufers als nördliche Begrenzung, des Kottbusser Damm und Hermannplatz im Osten, der Hasenheide und Lilienthalstraße im Süden sowie der Fontanepromenade, Urbanstraße, Grimmstraße und Dieffenbachstraße zwischen Grimmstraße und Planufer als westliche Begrenzung (Anlage 4 Karte)

2. Die bestehenden Prüfkriterien des Bezirks (siehe Bekanntmachung vom 24.04.2018 im ABl. Nr. 20 vom 18. Mai 2018, S. 2492-2501) sind für das Gebiet „Graefestraße“ anzuwenden.

3. Die Rechtsverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin zu veröffentlichen.

4. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

5. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat

Beschluss zu BA-Vorlage-Nr.: VI / 021 / 22

  • Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Graefestraße“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

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