Beschluss "Pandemiebedingte, temporäre Genehmigung zusätzlicher Außenflächen im ruhenden Verkehr für Gastronomie, Einzelhandel und soziale Projekte"

Abteilung für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI/ 018/ 22

Das Bezirksamt beschließt:

1. Das Straßen- und Grünflächenamt wird, wie in den Jahren 2020 und 2021, im Rahmen des Projekts „Xhain-Terrassen“ insbesondere den Gastronomiebetrieben im Bezirk ermöglichen Parkplatzflächen im Bereich des ruhenden Verkehrs als zusätzliche Schankvorgartenflächen durch Herausstellen entsprechenden Mobiliars vorschriftsmäßig abgesichert zu nutzen.
In Einzelfallprüfungen werden unter Berücksichtigung der Verkehrssituation vor Ort, der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sowie der Einhaltung des Gesundheitsschutzes Sondernutzungserlaubnisse sowie straßenverkehrsrechtliche Anordnungen erteilt.
Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 51,20 € erhoben.
Die Genehmigungen sind vom 01.03.22 bis 31.10.22 gültig. Die Betriebszeit auf den Flächen ist täglich auf 6 bis 22 Uhr begrenzt.
Weiterhin verzichtet das Straßen- und Grünflächenamt für das erste Halbjahr 2022 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten im Sinne der Tarifstelle 1.3 Sondernutzungsgebührenverordnung.
Die Umsetzung der Genehmigung erfolgt eigenverantwortlich durch den jeweiligen Betrieb.

2. Eine Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung ist nicht erforderlich.

3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadträtin

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 018/ 22

  • Pandemiebedingte, temporäre Genehmigung zusätzlicher Außenflächen im ruhenden Verkehr für Gastronomie, Einzelhandel und soziale Projekte

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