Beschluss "Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2022 und 2023"

Abteilung Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur und Diversity

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI /016/2022

1. Das Bezirksamt beschließt:

1.1 Der Entwurf des bezirklichen Doppelhaushaltsplans 2022/2023 wird in Höhe der aus den dem Haushaltsplan vorangestellten Haushaltsübersichten ersichtlichen Summen der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. Für die Jahre 22 und 23 werden sich noch Änderungen ergeben, diese werden im Rahmen einer Nachschiebeliste der BVV rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt.

1.2 Die für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 dezentral ausgewiesenen pauschalen Minderausgaben sind 4 Wochen nach der Beschlussfassung des Haushaltes durch das Abgeordnetenhaus bzw. für 2023 zum 1. Januar 2023 zu untersetzen. Dem BA ist bis zum 1. September 2022 bzw. bis zum 30. November 2022 zu berichten, wie diese pauschalen Minderausgaben im folgenden Haushaltsjahr aufgelöst werden sollen.

1.3 Für den Haushaltsplanentwurf 2022/2023 wird weiterhin eine Sollstruktur Overhead mit Standards für die personelle und finanzielle Ausstattung ge-nutzt.

1.4 Eine Optimierung des Flächenbedarfs sowie der Arbeitsorganisation sind durch die Dienststellen – bedingt durch die Einstellung neuer Beschäftigter ohne festen Arbeitsplatz – erforderlich.

1.5 Im Haushaltsplanentwurf 2022/2023 werden im Rahmen der politischen Schwerpunktsetzung 0,1 Prozent der Personalansätze für Maßnahmen des Gesundheitsmanagements und der Personalentwicklung eingestellt. Diese werden – ebenso wie die Mittel der Aus- und Fortbildung sowie der Supervision – bei Anwendung des § 41 LHO ausgenommen. Das gleiche gilt für die zentral bei der Serviceeinheit Personal veranschlagten Mittel des Arbeitsschutzes und des Wissenstransfers.

1.6 Die Ämter mit Defiziten in der KLR sind intensiv zu begleiten. Des Weiteren ist über die Ausschöpfung der Personalmittel wie auch die Untersetzung der PMA regelmäßig zu berichten. Es ist ein geeignetes Berichtwesen als Risikoanalyse mit steuerungsrelevanten Daten zu erarbeiten, welches quartalsweise im Bezirksamt vorgestellt und ausgewertet werden kann.

1.7 Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Beschlussfassung einzubringen.

2. Durchführung der Beschlüsse

2.1 Mit der Durchführung des Beschlusses zu Nr. 1.2 werden die jeweils betroffenen Fachabteilungen beauftragt.

2.2 Mit der Durchführung des Beschlusses zu Nr. 1.4 werden alle Fachabteilungen beauftragt.

2.3 Mit der Durchführung des Beschlusses zu Nr. 1.6 wird der Bereich Steuerungsdienst / Finanzen beauftragt.

2.4 Die Abteilung Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur und Diversity wird ermächtigt, in Absprache mit den jeweils zuständigen Fachdezernenten/ Fachdezernentinnen Korrekturen am Entwurf des Bezirkshaushaltsplans vorzunehmen, soweit dies zur Beseitigung von Fehlern und Berücksichtigung ge-nereller Vorgaben – insbesondere in den Erläuterungen – erforderlich ist.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin
Clara Herrmann

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 016/ 22

  • Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

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