Beschluss "Umsetzung einer diskriminierungssensiblen Ansprache im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg"

Abt. für Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur und Diversity

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 130 / 22

Das Bezirksamt beschließt:

1. die Umsetzung einer diskriminierungssensiblen Ansprache im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg.
In allen Ansprachen und Anreden für noch nicht bekannte Personen und allgemeine Personengruppen wie z.B. in Briefen, Konzepten und Dienstvereinbarungen, Konzepten, Datenbanksystemen wie Fachanwendungen und Formularen für Anträge ist, soweit möglich, darauf zu achten, eine geschlechtsneutrale Formulierung zu verwenden. Geschlechtsneutrale Bezeichnungen sind z.B. Wörter wie Beschäftigte, Mitarbeitende, Teilnehmende, Interessierte, Fachkräfte, Antragstellende, Elternteil, Leitung, Führungskräfte, Team. Falls geschlechtsneutrale Bezeichnungen nicht möglich sind, lässt sich eine geeignete Formulierung durch den Gebrauch von Sonderzeichen erreichen. Dieser muss jedoch so barrierefrei wie möglich erfolgen; entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes ist dann das Sonderzeichen Sternchen (*) zu verwenden.
Die Verwendung von geschlechtsneutralen Formulierungen betrifft sowohl die nach außen gerichtete als auch die innerdienstlich geführte Korrespondenz.
In direkten Ansprachen des dienstlichen Kontextes ist im Zweifel auf die Anrede Frau / Herr zu verzichten, wenn die angeschriebene Person nicht zu erkennen gegeben hat, dass sie mit der Anrede Frau / Herr einverstanden ist. Die Anrede wird dann ersetzt durch „Guten Tag Vorname + Zuname“ oder „Sehr geehrte*r Vorname + Zuname“. Beim Erstkontakt wird dringend empfohlen, die gewünschte Forme der Ansprache zu erfragen bzw. sich die Anrede für den fortlaufenden Austausch bestätigen zu lassen. Bei einem aus mehreren Personen bestehenden Adressatenkreis ist das Einverständnis aller einzuholen. Wenn dieses vorliegt, kann zum Beispiel weiterhin „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen“ verwendet werden. Zur selbst gewünschten Ansprache der Beschäftigten des Bezirksamtes kann die Signatur mit
einem Hinweis zum eigenen Pronomen ergänzt werden.

2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

3. Mit der Durchführung des Beschlusses werden alle Abteilungen des- Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg ab den 1.01.2023 beauftragt. Das beinhaltet, dass alle Amtsleitungen die Beschäftigten informieren und die Umsetzung unterstützen. Die Serviceeinheit Personal stellt den Beschäftigten zeitnah auf dem P-Laufwerk“ einen Leitfaden mit Hinweisen zum konkreten Gebrauch des Genderzeichens und zur diskriminierungssensiblen Ansprache zur Verfügung. An diesem Leitfaden können sich die Beschäftigten orientieren.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI/130 /22

  • Umsetzung einer diskriminierungssensiblen Ansprache im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

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