Beschluss "Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten (Widerspruchsbeirat) – hier: Drei Vertreter*innen von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen"

Abteilung Arbeit, Bürgerdienste, Soziales

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 062 / 22

Das Bezirksamt beschließt:

1. Die in der Vorlage zur Beschlussfassung aufgeführten Personen werden der Bezirksverordnetenversammlung zur Wahl als ehrenamtliche Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten vorgeschlagen.

2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Beschlussfassung einzubringen.

3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Arbeit, Bürgerdienste und Soziales beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 062 / 22

  • Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten (Widerspruchsbeirat)_hier: Drei Vertreter*innen von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen

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