Beschluss "Einrichtung einer Fußgänger*innenzone am Görlitzer Ufer"

Abteilung für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 057 / 22

Das Bezirksamt beschließt:

1. Das öffentlich gewidmete Görlitzer Ufer wird im Abschnitt zwischen der Wiener Straße und der Görlitzer Straße in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27.09.2021 (GVBl. S. 1117), teileingezogen.
Die Widmung wird eingeschränkt. Die Benutzung der Teilfläche wird vorrangig nur Fußgänger*innen sowie für Radverkehr, Rettungsfahrzeuge, Fahrzeuge der Polizei und Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung sowie der Straßenunterhaltung zugelassen.

2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abt. für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat/rätin

Beschluss zur BA – Vorlage Nr.: VI/ 057 / 22

  • Einrichtung einer Fußgänger*innenzone am Görlitzer Ufer

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