Beschluss "Steuerliche Aufteilung des Bezirksamtes gemäß §18 Abs. 4f UStG zur Umsetzung des §2b UStG ab dem 01.01.2023 nach Unter-Organisationseinheiten (U-OEH)"

Abteilung Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur und Diversity

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 053 / 22

Das Bezirksamt beschließt:

3.1. zur Umsetzung des §2b UStG die Aufteilung des BA in weitere Unter-Organisationseinheiten gemäß §18 Abs. 4f Umsatzsteuergesetz wie folgt: die sechs Geschäftsbereiche die sieben Betriebe gewerblicher Art einzelne Fachbereiche, in denen umfangreiche steuerliche Sachverhalte mit entsprechenden Vertragsprüfungen zu erwarten sind. Die detaillierte Übersicht der geplanten U-OEH’s ist in der Anlage beigefügt.

3.2. dass für jede U-OEH die Haushälter*innen als Umsatzsteuer-Koordinatoren (USt-Koord.) fungieren abweichend hiervon können dem Haushaltsamt andere eventuell qualifiziertere USt-Koord. mitgeteilt werden. Diese haben den USt-Verantwortlichen des Haushaltsamtes die entsprechenden Daten fristgerecht zur Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen zu übermitteln.

3.3. die jeweiligen monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die jährlichen Umsatzsteuererklärungen werden weiterhin durch das Haushaltsamt erstellt und fristgerecht dem Finanzamt per Elster übermittelt. Als Grundlage werden der Umsatzsteuer-Verantwortlichen die entsprechenden Einnahmen und gegebenenfalls Ausgaben mittels der zur Verfügung gestellten Excel-Datei bis zu einem noch festzulegenden Stichtag durch die Umsatzsteuer-Koordinatoren der jeweiligen Unter-Organisationseinheiten mitgeteilt. Somit verbleibt die Überwachung der einzuhaltenden Fristen zentral beim Haushaltsamt. Die USt-Koord. der U-OEH erhalten nach Durchsicht und Anmeldung der umsatzsteuerlich relevanten Einnahmen beim Finanzamt eine schriftliche Mitteilung durch die USt-Verantw. bzgl. der fristgerecht zu zahlenden Umsatzsteuer oder der zu erwartenden Erstattung.

3.4. die Schaffung einer zusätzlichen Stelle in der OE Steuerungsdienst/Finanzen zur Unterstützung und zur Vertretung der USt-Verantwortlichen im Haushaltsamt.

3.5. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

3.6. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur und Diversity beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin

Beschluss zur BA – Vorlage Nr.: VI/ 053 / 22

  • Steuerliche Aufteilung des Bezirksamtes gemäß §18 Abs. 4f UStG zur Umsetzung des §2b UStG ab dem 01.01.2023 nach Unter-Organisationseinheiten (U-OEH)

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