Beschluss "Bebauungsplan 2-35b für Köpenicker Straße 11, 12"
Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung
Beschluss zur BA – Vorlage Nr.: VI/ 047 / 22
Das Bezirksamt beschließt:
1. Die Abwägung und die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
2. Die Umstellung des Bebauungsplanentwurfs 2-35b in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 2-35b VE.
3. Die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 2-35b VE.
4. Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 2-35b VE.
5. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
6. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o.g. Vorlage zu entnehmen.
Clara Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA – Vorlage Nr.: VI/ 047 / 22
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Bebauungsplan 2-35b für Köpenicker Straße 11, 12
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud