Beschluss "Vorhabenbezogener Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 14 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg"
Abteilung für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 029 / 22
Das Bezirksamt beschließt:
1. Den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 2-35a VE vom 21. Januar 2019 mit Deckblatt vom 12. Mai 2021 und den Vorhaben- und Erschließungsplan vom 13. Januar 2022 einschließlich der vorgenommenen redaktionellen Änderungen sowie einschließlich der geänderten Begründung.
2. Den redaktionell geänderten Entwurf der Rechtsverordnung.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 2-35a VE vom 21. Januar 2019 mit Deckblatt vom 12. Mai 2021 ist nach dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 6 Absatz 3 AGBauGB dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zur Festsetzung als Rechtsverordnung vorzulegen.
4. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Beschlussfassung einzubringen.
5. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sowie und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o.g. Vorlage zu entnehmen.
Clara Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 029 / 22
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 14 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud