Beschluss "Aufteilung der Globalbeträge für die Aufstellung des Haushaltsplans 2022/2023"

Umlaufbeschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/907/21

Abteilung Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung

Das Bezirksamt beschließt:

  1. Die Globalzuweisungen für die über Produkte budgetierten Personalausgaben, konsumtiven Sachausgaben und Transferausgaben des T-Teils (Produktbudget) werden für die Haushalts-planung 2022/2023 nach einem Modell (gem. Beschluss Grundsätze) berechnet, welches eine kamerale Fortschreibung der Ansätze beinhaltet sowie auch die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung berücksichtigt (siehe Punkt 4 Berechnung und Anlage 2), um der pandemie-bedingten Entwicklungen des Haushaltjahres 2020 Rechnung zu tragen. Abschließend wird die Normierungsvariante 3 durchgeführt.
  1. Die außerhalb des Produktbudgets zugewiesenen Mittel für den Z-Teil 2022 und 2023 werden entsprechend den Teilmodellen der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) verteilt (siehe Tabellenblatt). Da diese Titel einer Basiskorrektur unterliegen sind sie entsprechend der Vorgabe zu veranschlagen, Über-/ Unterveranschlagungen sind unzulässig.
  1. Die Einnahmen der Einnahmefelder E01 und E02 sind nicht in der Vorgabe und im Verteil-budget enthalten. Soweit die korrespondierenden Ausgaben in der Budgetierung Berücksichti-gung finden, sind sie in entsprechender Höhe zu veranschlagen. Die gemäß realistischen Ein-schätzungen zu erwartenden Mehr- oder Mindereinnahmen ermächtigen bzw. verpflichten hier zu Mehr- oder Minderausgaben gegenüber dem Eckwert . Die Einnahmevorgabe für das Ein-nahmefeld E03 wurde seitens SenFin um die Bußgelder der Parkraumbewirtschaftung redu-ziert, diese sind ab der Planung 2022 im Wirtschaftsplan nachzuweisen. Überschüsse des Wirt-schaftsplans fließen 2022 in die Verteilmasse. Die Verteilung der Vorgabe erfolgt unter Berück-sichtigung dieses und weiterer von den Ämtern angezeigter Sachverhalten mit Einmalcharakter, auf Basis der Ansätze 2021. Zu erwartende Mindereinnahmen verpflichten hier zu Minderausga-ben gegenüber dem Eckwert. Eine Übererfüllung der Vorgabe wird durch eine zentrale Korrektur (Anpassung) der Einnahmevorgabe ausgeglichen. Die Einnahmevorgaben für die Einnahmefel-der E04 und E05 werden nach den Vorgaben der SenFin festgesetzt und sind in dieser Höhe zu veranschlagen. Über-/Unterveranschlagungen sind hierbei unzulässig, da sie der Basiskor-rektur unterliegen.
  1. Im Gesamthaushalt 2022/2023 werden zusätzlich zu der von SenFin für das Produktsummen-budget zugewiesenen Globalsumme die positiven Jahresergebnisse von 2018 bzw. 2019 und erwartete Grundstückserlöse verteilt. Für 2022 die Erlöse der Parkraumbewirtschaftung wie die erwartete Basiskorrektur für die Abgabe Stallschreiberstrasse.
  1. Der Eckwerterahmen ist in der kameralen Veranschlagung zwingend einzuhalten. Das für die einzelnen Kostenstellen ermittelte Budget des Amtes steht unabhängig davon, dass es differen-ziert berechnet worden ist, zur Deckung des gesamten Bedarfs der Abteilung zur Verfügung. Mehrbedarfe einer Kostenstelle sind grundsätzlich innerhalb der Eckwerte der Abteilung auszu-gleichen.
  1. Die Zielbudgets für den T-Teil sind mindestens in vorgegebener Höhe zu veranschlagen (s. Ta-bellenblatt). Für Ausgaben des T-Teils, die den Zuweisungspreis überschreiten, müssen unver-züglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Absenkung der Kosten von den betroffenen Abteilun-gen veranlasst werden. Bedarfe, die im Wege der Nachbudgetierung im laufenden Haushaltsjahr ausgeglichen werden, dürfen nicht im Vorgriff veranschlagt werden. Übrige Ansatzüberschrei-tungen sind innerhalb des Eckwertes auszugleichen.
  1. Die Leitlinien der Ausgabefelder A01, A02, A03 und Ausbildungsmittel sind entsprechend der Tabellenblätter veranschlagt. Die Einhaltung der Leitlinien wird durch SenFin geprüft, Unterver-anschlagungen werden beanstandet und sind daher unzulässig.
  1. Die Ansätze für 2023 unterliegen den gleichen Bedingungen wie die für das Haushaltsjahr 2022, sie sind nicht grundsätzlich zu spiegeln.
  1. Eine Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung ist nicht erforderlich. Der Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT erhält die beschlossene Vorlage zur Kenntnis.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiter-bildung beauftragt. Mit der Umsetzung der Nr. 3.1.9 wird der Finanzservice beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Aus-wirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin

Beschluss zur BA – Vorlage Nr.: V/907/21

  • Aufteilung der Globalbeträge für die Aufstellung des Haushaltsplans 2022/2023

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