Beschluss "Aufteilung der Globalbeträge für die Aufstellung des Haushaltsplans 2022/2023"
Umlaufbeschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/907/21
Abteilung Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung
Das Bezirksamt beschließt:
- Die Globalzuweisungen für die über Produkte budgetierten Personalausgaben, konsumtiven Sachausgaben und Transferausgaben des T-Teils (Produktbudget) werden für die Haushalts-planung 2022/2023 nach einem Modell (gem. Beschluss Grundsätze) berechnet, welches eine kamerale Fortschreibung der Ansätze beinhaltet sowie auch die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung berücksichtigt (siehe Punkt 4 Berechnung und Anlage 2), um der pandemie-bedingten Entwicklungen des Haushaltjahres 2020 Rechnung zu tragen. Abschließend wird die Normierungsvariante 3 durchgeführt.
- Die außerhalb des Produktbudgets zugewiesenen Mittel für den Z-Teil 2022 und 2023 werden entsprechend den Teilmodellen der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) verteilt (siehe Tabellenblatt). Da diese Titel einer Basiskorrektur unterliegen sind sie entsprechend der Vorgabe zu veranschlagen, Über-/ Unterveranschlagungen sind unzulässig.
- Die Einnahmen der Einnahmefelder E01 und E02 sind nicht in der Vorgabe und im Verteil-budget enthalten. Soweit die korrespondierenden Ausgaben in der Budgetierung Berücksichti-gung finden, sind sie in entsprechender Höhe zu veranschlagen. Die gemäß realistischen Ein-schätzungen zu erwartenden Mehr- oder Mindereinnahmen ermächtigen bzw. verpflichten hier zu Mehr- oder Minderausgaben gegenüber dem Eckwert . Die Einnahmevorgabe für das Ein-nahmefeld E03 wurde seitens SenFin um die Bußgelder der Parkraumbewirtschaftung redu-ziert, diese sind ab der Planung 2022 im Wirtschaftsplan nachzuweisen. Überschüsse des Wirt-schaftsplans fließen 2022 in die Verteilmasse. Die Verteilung der Vorgabe erfolgt unter Berück-sichtigung dieses und weiterer von den Ämtern angezeigter Sachverhalten mit Einmalcharakter, auf Basis der Ansätze 2021. Zu erwartende Mindereinnahmen verpflichten hier zu Minderausga-ben gegenüber dem Eckwert. Eine Übererfüllung der Vorgabe wird durch eine zentrale Korrektur (Anpassung) der Einnahmevorgabe ausgeglichen. Die Einnahmevorgaben für die Einnahmefel-der E04 und E05 werden nach den Vorgaben der SenFin festgesetzt und sind in dieser Höhe zu veranschlagen. Über-/Unterveranschlagungen sind hierbei unzulässig, da sie der Basiskor-rektur unterliegen.
- Im Gesamthaushalt 2022/2023 werden zusätzlich zu der von SenFin für das Produktsummen-budget zugewiesenen Globalsumme die positiven Jahresergebnisse von 2018 bzw. 2019 und erwartete Grundstückserlöse verteilt. Für 2022 die Erlöse der Parkraumbewirtschaftung wie die erwartete Basiskorrektur für die Abgabe Stallschreiberstrasse.
- Der Eckwerterahmen ist in der kameralen Veranschlagung zwingend einzuhalten. Das für die einzelnen Kostenstellen ermittelte Budget des Amtes steht unabhängig davon, dass es differen-ziert berechnet worden ist, zur Deckung des gesamten Bedarfs der Abteilung zur Verfügung. Mehrbedarfe einer Kostenstelle sind grundsätzlich innerhalb der Eckwerte der Abteilung auszu-gleichen.
- Die Zielbudgets für den T-Teil sind mindestens in vorgegebener Höhe zu veranschlagen (s. Ta-bellenblatt). Für Ausgaben des T-Teils, die den Zuweisungspreis überschreiten, müssen unver-züglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Absenkung der Kosten von den betroffenen Abteilun-gen veranlasst werden. Bedarfe, die im Wege der Nachbudgetierung im laufenden Haushaltsjahr ausgeglichen werden, dürfen nicht im Vorgriff veranschlagt werden. Übrige Ansatzüberschrei-tungen sind innerhalb des Eckwertes auszugleichen.
- Die Leitlinien der Ausgabefelder A01, A02, A03 und Ausbildungsmittel sind entsprechend der Tabellenblätter veranschlagt. Die Einhaltung der Leitlinien wird durch SenFin geprüft, Unterver-anschlagungen werden beanstandet und sind daher unzulässig.
- Die Ansätze für 2023 unterliegen den gleichen Bedingungen wie die für das Haushaltsjahr 2022, sie sind nicht grundsätzlich zu spiegeln.
- Eine Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung ist nicht erforderlich. Der Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT erhält die beschlossene Vorlage zur Kenntnis.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiter-bildung beauftragt. Mit der Umsetzung der Nr. 3.1.9 wird der Finanzservice beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Aus-wirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Bezirksbürgermeisterin
Beschluss zur BA – Vorlage Nr.: V/907/21
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Aufteilung der Globalbeträge für die Aufstellung des Haushaltsplans 2022/2023
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud