Beschluss "Bebauungsplan VI-46-1 für das Grundstück Hallesches Ufer 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg"
Beschluss zur Vorlage Nr.: V/ 854/ 21
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management
Das Bezirksamt beschließt:
- Den sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans ein-schließlich seiner Begründung
- Den Entwurf der Rechtsverordnung
- Bei der Bezirksverordnetenversammlung wird die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
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Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 854/ 21
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Bebauungsplan VI-46-1 für das Grundstück Hallesches Ufer 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud