Beschluss "Veränderungssperre V-52/ 28 für das Grundstück Andreasstraße 69-70; Krautstraße 31-34; Langestraße 14-27 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain"
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 840/ 21
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management
Das Bezirksamt beschließt:
- Für das Grundstück Andreasstraße 69-70; Krautstraße 31-34; Langestraße 14-27 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain eine Veränderungssperre mit der Bezeichnung V-52/ 28 zu erlassen.
- Die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme wird bei der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 840/ 21
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Veränderungssperre V-52/ 28 für das Grundstück Andreasstraße 69-70; Krautstraße 31-34; Langestraße 14-27 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain