Beschluss "DS/0596/V: Den Zeitraum für mietpreisgebundene Wohnungen nicht auf 30 Jahre begrenzen"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/692/20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt

  1. Die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme, betreffend – DS/0596/V – Den Zeitraum für mietpreisgebundene Wohnungen nicht auf 30 Jahre begrenzen – wird bei der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 692/ 20

  • DS/0596/V_Den Zeitraum für mietpreisgebundene Wohnungen nicht auf 30 Jahre begrenzen

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