Beschluss "Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 14 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg"
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 675/ 20
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management
Das Bezirksamt beschließt:
- Die Abwägung und das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB (Anlage 1)
- Die Abwägung und das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB (Anlage 2)
- Die Abwägung und das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Anlage 3)
- Die Abwägung und das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie die Abwägung und das Ergebnis der im Rahmen von § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 4)
- Den sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans einschließlich seiner Begründung (Anlage 5)
- Den Entwurf der Rechtsverordnung (Anlage 6)
- Die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme wird bei der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 675/ 20
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Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 14 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud