Beschluss "Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 14 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 675/ 20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt:

  1. Die Abwägung und das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB (Anlage 1)
  1. Die Abwägung und das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB (Anlage 2)
  1. Die Abwägung und das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Anlage 3)
  1. Die Abwägung und das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie die Abwägung und das Ergebnis der im Rahmen von § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 4)
  1. Den sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans einschließlich seiner Begründung (Anlage 5)
  1. Den Entwurf der Rechtsverordnung (Anlage 6)
  1. Die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme wird bei der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 675/ 20

  • Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 14 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg

    PDF-Dokument (75.5 kB)