Beschluss "Bebauungsplan VI-140cab für das Gelände zwischen Trebbiner Straße, Grenze zum Deutschen Technikmuseum, öffentlicher Parkanlage (Ostpark),"
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 676/ 20
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management
Das Bezirksamt beschließt:
- Die Abwägung und das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Die redaktionelle Änderung des Titels des Bebauungsplans VI-140cab
Das Verfahren wird unter folgendem Titel fortgesetzt:
Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ für das Gelände zwischen Trebbiner Straße, Grenze zum Deutschen Technikmuseum, öffentlicher Parkanlage (Ostpark), Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans VI-140caa, Grenze zum Grundstück Luckenwalder Straße 5,6 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o.g. Vorlage zu entnehmen.
Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 676/ 20
-
Bebauungsplan VI-140cab für das Gelände zwischen Trebbiner Straße, Grenze zum Deutschen Technikmuseum, öffentlicher Parkanlage (Ostpark)
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud