Beschluss "Bebauungsplan VI-140cab für das Gelände zwischen Trebbiner Straße, Grenze zum Deutschen Technikmuseum, öffentlicher Parkanlage (Ostpark),"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 676/ 20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt:

  1. Die Abwägung und das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
    Die redaktionelle Änderung des Titels des Bebauungsplans VI-140cab
    Das Verfahren wird unter folgendem Titel fortgesetzt:

Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ für das Gelände zwischen Trebbiner Straße, Grenze zum Deutschen Technikmuseum, öffentlicher Parkanlage (Ostpark), Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans VI-140caa, Grenze zum Grundstück Luckenwalder Straße 5,6 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg

Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o.g. Vorlage zu entnehmen.

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 676/ 20

  • Bebauungsplan VI-140cab für das Gelände zwischen Trebbiner Straße, Grenze zum Deutschen Technikmuseum, öffentlicher Parkanlage (Ostpark)

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