Beschluss "DS/1068/V: #fanbogenbleibt: Kreative Ideen zum Erhalt des Fanbogens unterstützen"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 659/ 20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt

  1. Die Fancontainer wurden an der Mühlenstraße 4-5 als Zwischennutzung bis zum 31.12.2024 genehmigt. Die Eisbären und Alba gehören der Anschutz Entertainment Group, deren Projektentwickler die ursprüngliche Ansiedlung und zweimalige Verlagerung der Faneinrichtung innerhalb des Gebietes betrieben hatte.
    Der Fachbereich Stadtplanung hatte in diesem Zusammenhang geprüft, ob es
    planungsrechtlich die Möglichkeit gibt, die positive Stellungnahme für die Zwischennutzung der Container am BSR Standort davon abhängig machen, dass ein endgültiger Standort für die Fancontainer nachgewiesen wird.
    Da eine solche Forderung aber eine unzulässige Kopplung darstellen würde, konnte die Forderung nicht zur Bedingung oder Auflage gemacht werden. Die Frage eines endgültigen Standorts wird aber auch im Rahmen der städtebaulichen Weiterentwick-lung des BSR-Areals zu betrachten sein.
    Wir bitten darum, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkun-gen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 659/ 20

  • DS/1068/V_#fanbogenbleibt: Kreative Ideen zum Erhalt des Fanbogens unterstützen

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