Beschluss "DS/0957/V: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das Grundstück Mollstraße 19"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 657/ 20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt

  1. 1 Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans 2-13 wurde in der Bezirksamtssitzung am 27.11.2018 mit BA-Vorlage Nr.:V/261/18 beschlossen. Am 30.01.2019 hat die BVV mit DS/1080/V beschlossen die Vorlage zur Aufhebung des Bebauungsplans 2-13 zur Kenntnis zu nehmen.
    Für das Grundstück Mollstraße 19 lagen zwei Bebauungsvarianten vor, eine 6-geschossige und eine 9-geschossige Punkthausvariante. Die Planungen wurden auch im Ausschuss für Stadtentwicklung diskutiert.
    Für die 6-geschossige Bebauungsvariante wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt.
    Mit Stellungnahme vom 12.12.2018 wurde diese Variante auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch für planungsrechtlich zulässig gehalten.
    Für die 9-geschossige Bebauungsvariante wurde ebenfalls ein Antrag auf Vorbe-scheid gestellt. Mit Stellungnahme vom 12.12.2018 wurde auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch diese Variante ebenfalls für planungsrechtlich zulässig gehalten.
    Im anschließenden Bauantragsverfahren wurde dann ein 9-geschossiges Wohnge-bäude von der Unteren Denkmalschutzbehörde in Abstimmungmit dem Landesdenkmalamt abgelehnt. Die Baugenehmigung wurde am 25.10.2019 versagt (Versa-gung Nr. 2019/1411).
    Am 24.02.2020 wurde dann die Baugenehmigung für ein 6-geschossiges Wohngebäude beantragt. Hierfür liegen positive Stellungnahmen des Fachbereiches Stadt-planung gemäß § 34 Baugesetzbuch und der Unteren Denkmalschutzbehörde, wieder in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt vor.
    Vor dem Hintergrund der Ablehnung eines Baukörpers mit mehr als 6 Geschossen an dieser Stelle wurde dann eine 12 geschossige Variante nicht mehr geprüft.
    Wir bitten, diesen Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
  1. 2 Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. 3 Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Aus-wirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 657/ 20

  • DS/0957/V_Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das Grundstück Mollstraße 19

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