Beschluss "DS/0564/V: Biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünung bei Genehmigung zukünftiger Bauvorhaben"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/654/20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt

Der Forderung, biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen verstärkt bzw. verpflichtend umzusetzen, wird heute bereits in weiten Teilen durch die gängige Genehmigungspraxis entsprochen. Verpflichtend werden Begrünungsmaßnahmen von Dächern, aber auch von nicht überbaubaren Grundstücksflächen, Höfen regelmäßig durch Festsetzungen in Bebauungsplanverfahren. Hier werden darüber hinaus auch Maßnahmen zur Luftreinhaltung getroffen, durch Ausschluss bestimmter Brennstoffe.
Bzw. stellen Regelungen über die Zulässigkeit von z.B. Erdgas oder Heizöl sicher, dass die Emissionswerte von Schwefeldioxid (SOX), Stickstoffoxid (NOX) und Staub in Kilogramm Schadstoff pro Tera Joule Energiegehalt des eingesetzten Brennstoffs den Vorgaben entsprechen.
In den Baugenehmigungsverfahren zu Bauvorhaben sind in der Regel Befreiungen vom festgesetzten Planungsrecht erforderlich. Diese Befreiungen können nur erteilt werden, wenn sie durch angemessene Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Regelhaft sind das Begrünungsmaßnahmen auf Dächern und an Fassaden, Hofbegrünungen oder Baumpflanzungen. Die Bemessung, ob Maßnahmen insgesamt angemessen sind, erfolgt zumeist auf Grundlage des Biotopflächenfaktors. Dieser ist zwar nicht rechtsverbindlich, dient aber als Orientierung, um einen Maßstab für die Fälle zu haben, in denen der Biotopflächenfaktor in Landschaftsplänen festgesetzt wurde. In Bereichen, in denen der § 34 Baugesetzbuch gilt, werden im Rahmen der Gesamtmaßnahmen ebenfalls Begrünungsmaßnahmen ausgehandelt. Das betrifft überwiegend den Ortsteil Friedrichshain.
Dort ist der Biotopflächenfaktor bereits in Landschaftsplänen festgesetzt – Karl-Marx/ Frankfurter Allee Süd, Halbinsel Stralau, und wird angewendet. Der Umweltbereich prüft nach unseren Informationen derzeit die flächenhafte Ausweitung von Landschaftsplanbereichen. Von dort wird zu gegebener Zeit berichtet werden.
Es lässt sich feststellen, dass Dachbegrünungen und Anlagen zur Stromerzeugung in vermehrtem Maße von den Antragsteller*innen selber vorgeschlagen werden. Und es gibt Beispiele die zeigen, dass eine Begrünung und z.B. Solarpaneele auf Dächern sich nicht ausschließen müssen. Darauf wird auch verstärkt hingewirkt.
Unter Federführung des Umwelt- und Naturschutzamts und unter Beteiligung anderer betroffener Fachämter wurde kürzlich eine Grünstudie für den Bezirk erarbeitet und vorgelegt, die ein ganzes Bündel an aufeinander bezogenen Maßnahmen im Grün- und Umweltbereich vorschlägt. Diese Grünstudie wird derzeit in den Fachämtern ausgewertet und weiter abgestimmt, um hier einen übergreifenden Handlungsrahmen für die betreffenden Abteilungen zu erstellen. Auch hierzu wird zu gegebener Zeit berichtet werden. Die Vorhaben der Wohnungsbaugesellschaften sehen in der Regel von vorne herein zumindest auch Dachbegrünungen vor. Inwieweit es sinnvoll ist, diese weitergehend zu verpflichten, und in welcher Form, werden wir in Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung thematisieren und somit diese Anregung aufnehmen. Über mögliche Ergebnisse wird berichtet werden.
Wir bitten, diesen Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 654/ 20

  • DS/0564/V_Biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünung bei Genehmigung zukünftiger Bauvorhaben

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