Beschluss "DS/0384/V: Sofortige Festsetzung einer sozialen Erhaltungsgebietssatzung für die Blöcke Ruhlsdorfer Straße Ost und Ruhlsdorfer Straße West durch Erweiterung des sozialen Erhaltungsgebietes Hornstraße"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 650/ 20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt

  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Im Zuge einer Untersuchung zur Erweiterung des Erhaltungsgebiets Hornstraße im Jahre 2018 wurden der Block 162 (Rathausblock) und der Block 153 (Ruhlsdorfer Straße West) in das Erhaltungsgebiet einbezogen, nicht aber der Block 617 (Ruhlsdorfer Straße Ost). Der Block 617 unterscheidet sich strukturell von den beiden anderen Blöcken. Alle Woh-nungen in diesem Block gehören zu einer Wohnanlage des sozialen Wohnungsbaus der 70er/80er Jahre im Besitz einer städtischen Gesellschaft (Gewobag). Aufgrund dieser Rahmenbedingungen kann davon ausgegangen werden, dass die Ziele der sozialen Er-haltungsverordnung in diesem Block nicht gefährdet sind. Daher wurde der Block 617 nicht in die Untersuchung einbezogen und die Studie auf die Blöcke 162 und 153 be-schränkt.
    Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkun-gen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 650/ 20

  • DS/0384/V_Sofortige Festsetzung einer sozialen Erhaltungsgebietssatzung für die Blöcke Ruhlsdorfer Straße Ost und Ruhlsdorfer Straße West durch Erweiterung des sozialen Erhaltungsgebietes Hornstraße

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