Beschluss "DS/0285/V: Kitaplätze auf dem Zapf-Gelände und dem Grundstück Köpenicker Str. 11 gemeinsam planen"
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 667/ 20
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management
Das Bezirksamt beschließt
- Die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme, betreffend – DS/0285/V – Kitaplätze auf dem Zapf-Gelände und dem Grundstück Köpenicker Str. 11 gemeinsam planen“– wird bei der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht.
- Das Jugendamt empfiehlt keine gemeinsame Planung von Kitaplätzen der Wohnungs-bauvorhaben Köpenicker Straße 14 und Köpenicker Straße 11, 12. Das B-Planverfahren 2-35a VE (Zapf-Grundstück) ist weitfortgeschritten. Vom 20.05.2019 bis 21.06.2019 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Das Verfahren soll im Jahr 2020 abgeschlossen werden.
Im Rahmen des B-Planverfahrens wurden die Infrastrukturbedarfe des Vorhabens ermit-telt. Nach den Kennwerten der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (jetzt Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) ergibt sich als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung von Infrastrukturbedarfen bei einer durchschnittli-chen Wohnungsgröße von 75 m² netto bzw. 100 m² brutto und einer Geschossfläche für Wohnen von 23.645 m² 236 Wohneinheiten (gerundet). Bei 2 Einwohnern je Wohneinheit ergibt dies 472 Einwohner.
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich im Rahmen der Angemessenheit im Durchführungsvertrag zur finanziellen Beteiligung durch den erhöhten vorhabenbedingten Bedarf.
Der Bedarf an 21 Kindertagesstättenplätzen wird wie folgt gedeckt: Im Erdgeschoss werden zwei getrennte Einheiten mit jeweils rund 100 m² Nutzfläche für je 10 Kinder nach den Richtlinien Berlins errichtet.
Die Vorhabenträgerin wird die Kindertagespflegeeinrichtungen mit Außenflächen an, vom Jugendamt des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg ausgewählte Tagespflegepersonen, zur Miete überlassen. Den Einrichtungen sind Spielfreiflächen von jeweils 100 m² brutto zuzuordnen.
Den verbleibenden Kindertagesstättenplatz wird die Vorhabenträgerin durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 27.100 € ablösen. Dies entspricht dem Ansatz des „Berliner Modells“ in Höhe von 25.000 € pro Platz unter Berücksichtigung des Baupreisindex.
Kindertagespflege ist ein Angebot der Kindertagesbetreuung, i.d.R. für Kinder unter 3 Jahren. Eine Verbundpflegestelle wird von zwei Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt geprüft und zugelassen sein müssen, betrieben. Dadurch wird der Ausbau der Kindertagespflege entsprechend § 19(1) Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) besonders berücksichtigt, ermöglicht den Ausbau dieser Angebotsform und schafft zudem Planungssicherheit.
Das Vorhaben Köpenicker Straße 11-12 löst voraussichtlich einen Bedarf an 16 Kinder-betreuungsplätzen aus. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt ausweislich der Grundzustimmung vom 16.04.2018, eine Kindertagesstätte mit 40 bis 45 Plätzen mit zugehöriger Kitaaußenfläche zu bauen. Nach der derzeitigen Planung soll die Kindertagesstätte im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt werden. Die Umstellung des Bebau-ungsplans 2-35b auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist noch nicht erfolgt.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
- Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkun-gen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 667/ 20
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DS/0285/V_Kitaplätze auf dem Zapf-Gelände und dem Grundstück Köpenicker Str. 11 gemeinsam planen
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud