Beschluss "DS/0205/V: Wir kaufen den Bezirk zurück Teil 1 – Kommunales Vorkaufsrecht für das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) nutzen, Spekulanten verhindern!"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 664/ 20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt

  1. Die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme, betreffend – DS/0205/V – „Wir kaufen den Bezirk zurück Teil 1 – Kommunales Vorkaufsrecht für das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) nutzen, Spekulanten verhindern!“– wird bei der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht.
  1. Nach Erwerb des Zentrums Kreuzberg (vormals Neues Kreuzberg Zentrum) durch die Gewobag wurde eine Prüfung des Vorkaufsrechts nicht mehr weiterverfolgt. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten
  1. Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswir-kungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 664/ 20

  • DS/0205/V_Wir kaufen den Bezirk zurück Teil 1 – Kommunales Vorkaufsrecht für das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) nutzen, Spekulanten verhindern!

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