Beschluss "DS/0205/V: Wir kaufen den Bezirk zurück Teil 1 – Kommunales Vorkaufsrecht für das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) nutzen, Spekulanten verhindern!"
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 664/ 20
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management
Das Bezirksamt beschließt
- Die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme, betreffend – DS/0205/V – „Wir kaufen den Bezirk zurück Teil 1 – Kommunales Vorkaufsrecht für das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) nutzen, Spekulanten verhindern!“– wird bei der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht.
- Nach Erwerb des Zentrums Kreuzberg (vormals Neues Kreuzberg Zentrum) durch die Gewobag wurde eine Prüfung des Vorkaufsrechts nicht mehr weiterverfolgt. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten
- Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswir-kungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der
Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 664/ 20
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DS/0205/V_Wir kaufen den Bezirk zurück Teil 1 – Kommunales Vorkaufsrecht für das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) nutzen, Spekulanten verhindern!
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud