Beschluss "DS/0013/V: Vorkaufsrecht Wrangelstraße 21"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 661/ 20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt:

1. Die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme, betreffend – DS/0013/V – Vorkaufsrecht Wrangelstraße 21 – wird bei der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht.

2. Das Vorkaufsrecht an o.g. Grundstück wurde geprüft. Ein Erwerb zum Verkehrswert wäre nach der derzeitigen Rechtsauffassung des Bezirksamts nicht möglich gewesen, da diese unverhältnismäßig gewesen wäre. Ein Erwerb zum Kaufpreis kam ebenfalls nicht infrage, da die Gewobag als Vorkaufsbegünstigte diesen nicht hätte aufbringen können und der Bezirk nicht in der Lage war, den Differenzbetrag zu bezahlen.
Wir bitten, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

3. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

4. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 661/ 20

  • DS/0013/V_Vorkaufsrecht Wrangelstraße 21

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