Beschluss "Anpassung der „Konzeption Schiffsliegeplätze im Spreeraum“ Konzeptentwurf 10/2008"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 669/ 20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt:

  1. Nach 12 Jahren wird die „Konzeption Schiffliegeplätze im Spreeraum“ (10/2008), die mit der DS 1059/III am 28.01.2009 von der BVV zur Kenntnis genommen wurde, an einer Stel-le gemäß neu entstandenen Anforderungen und auf Bitten der Senatsverwaltung für Wirt-schaft, Energie und Betriebe (Schreiben Juli 2018) folgendermaßen angepasst:
    An der der Anlegestelle in der Spree km 20,937 bis 21,027 rechtes Ufer vor dem Grund-stück Stralauer Allee 2-3, 10245 Berlin wird das Schiffsliegestellenkonzept entsprechend dem Befürwortungsschreiben von SenWEB aus dem Juli 2018 angepasst, so dass dort emmissionsfreie Fahrgastschifffahrt mit einem von SenWEB geförderten Solarboot möglich wird.
    Ständiges An- und Ablegen bzw. ständiges Liegen von Fahrgastschiffen soll als neue, zu-sätzliche Nutzung der o.g. bestehenden Steganlage möglich werden. Die Möglichkeit für diese Liegestelle soll aber auch auf die umweltfreundliche Schifffahrt beschränkt sein und zukünftig nicht auch für Schiffe mit fossilen Antriebsarten genutzt werden können.
    Das Bezirksamt befürwortet die emmissionsfreie Schifffahrt, welche die Innenstadt von Schiffsdiesel-Emmissionen entlasten soll und will mit dieser Änderung des Konzepts von 2008 dieser Zielsetzung Rechnung tragen. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat mit dieser Zielsetzung den Bau zweier Solarschiffe gefördert, von denen eines am oben genannten Uferabschnitt stationiert werden soll. Eine Stationierung von Solarschiffen weit außer-halb ihres Einsatzbereichs ergibt technisch nur wenig Sinn, da die Batterien durch die langen Anfahrten vor dem tatsächlichen Einsatz bereits in Teilen entladen sind und im Gegensatz zu Schiffen mit Verbrennermotoren eine neue Aufladung nicht in einem sinnvollen Zeitraum möglich ist.
    Das Bezirksamt wurde von SenUVK im Rahmen des Antrags zur Nutzungsänderung um Stellungnahme angefragt. Für eine positive Stellungnahme muss das Konzept für Schiffsliegeplätze in der erlaubten Nutzungsart wie beschrieben angepasst werden. Derzeit handelt es sich um einen Sportbootanleger. Die Anlegestelle wird nicht vergrößert oder we-sentlich umgebaut. Das Vorfeld der Anlegestellebesteht aus Betonplatten oder Kopfsteinpflaster, zwischen Stralauer Allee und Liegestelle befindet sich kein Bewuchs oder Rasen (historische Hafenanlage).
    UmNat wurde von SenUVK als zuständiger Genehmigungsbehörde nicht beteiligt. Die Untere Denkmalschutzbehörde hat zu diesem Konzept keine Bedenken geäußert.
  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme (ohne Anlagen) einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Ma-nagement beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 669/ 20

  • Anpassung der „Konzeption Schiffsliegeplätze im Spreeraum“ Konzeptentwurf 10/2008

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