Beschluss "DS/0418/V: Sofortige Festsetzung einer sozialen Erhaltungsgebietssatzung für den Block entlang der Friedrichstraße und der Charlottenstraße von der Besselstraße bis zur Rudi-Dutschke-Straße durch Erweiterung des sozialen Erhaltungsgebietes "Südliche Friedrichstadt""

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 651/ 20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt

  1. Im gesamten Prognoseraum Kreuzberg-Nord wurde eine Gebietsuntersuchung durchge-führt, in deren Folge das Erhaltungsgebiet „Kreuzberg-Nord“ festgesetzt wurde. Für den Block 11 (Bessel-, Friedrich-, Rudi-Dutschke- und Charlottenstraße) lagen die Voraus-setzungen zum Erlass einer Erhaltungsverordnung nicht vor, da Aufwertungspotenzial und -druck nur mäßig ausgeprägt waren. Das Baualter in dem Block ist gering und das Modernisierungsgeschehen entsprechend niedrig.
    Wir bitten, diese Vorlage als erledigt zu betrachten.
  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkun-gen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 651/ 20

  • DS/0418/V_Sofortige Festsetzung einer sozialen Erhaltungsgebietssatzung für den Block entlang der Friedrichstraße und der Charlottenstraße von der Besselstraße bis zur Rudi-Dutschke-Straße durch Erweiterung des sozialen Erhaltungsgebietes "Südliche Friedrichstadt"

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