Beschluss "DS/0418/V: Sofortige Festsetzung einer sozialen Erhaltungsgebietssatzung für den Block entlang der Friedrichstraße und der Charlottenstraße von der Besselstraße bis zur Rudi-Dutschke-Straße durch Erweiterung des sozialen Erhaltungsgebietes "Südliche Friedrichstadt""
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 651/ 20
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management
Das Bezirksamt beschließt
- Im gesamten Prognoseraum Kreuzberg-Nord wurde eine Gebietsuntersuchung durchge-führt, in deren Folge das Erhaltungsgebiet „Kreuzberg-Nord“ festgesetzt wurde. Für den Block 11 (Bessel-, Friedrich-, Rudi-Dutschke- und Charlottenstraße) lagen die Voraus-setzungen zum Erlass einer Erhaltungsverordnung nicht vor, da Aufwertungspotenzial und -druck nur mäßig ausgeprägt waren. Das Baualter in dem Block ist gering und das Modernisierungsgeschehen entsprechend niedrig.
Wir bitten, diese Vorlage als erledigt zu betrachten.
- Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkun-gen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 651/ 20
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DS/0418/V_Sofortige Festsetzung einer sozialen Erhaltungsgebietssatzung für den Block entlang der Friedrichstraße und der Charlottenstraße von der Besselstraße bis zur Rudi-Dutschke-Straße durch Erweiterung des sozialen Erhaltungsgebietes "Südliche Friedrichstadt"
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud