Beschluss "DS/0321/V: Jährlicher Wohnungsneubaubericht für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 648/ 20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt

  1. Bei der Beschlussvorlage „Wohnungsneubaubericht“ handelt es sich um eine reine Abfrage von Statistiken. Beim Bezirksamt bestehen dafür jedoch weder die erforderlichen Daten, noch die Zuständigkeit, noch die Personalkapazitäten. Es wird auf die Wohnungsbau-Leitstelle verwiesen, sowie auf das Landesamt für Statistik.
    Im Einzelnen:
    • Die Daten zu Anzahl der erteilten Baugenehmigungen inkl. Zahl der Wohneinheiten liegen dem Landesamt für Statistik vor, da im Rahmen jedes Bauantrags Statistische Erhebungsbögen an das Landesamt für Statistik gesendet werden. Auf der Webseite des Landesamtes (https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/Statistiken/inhalt-statistiken.asp) sind diese unter dem Sachgebiet „Gebäude und Wohnen“ transparent und öffentlich einsehbar. Ebenso sind am angegebenen Ort regelmäßig Pressemitteilungen zu finden, welche die aktuellen Zahlen gesamtstädtisch und nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen. Darüber hinaus gibt es die Geoanwendung „Neubaumonitor – Statistik der Baufertigstellungen“, welche ein Kooperationsprojekt der Statistischen Landesämter Hessen, Nie-dersachsen und Berlin-Brandenburg ist (https://gis-hsl.hessen.de/portal/apps/webappviewer/index.html?id=266c4c76cf87467693db7dc76627dc34). Hier sind ebenfalls Statistiken zu den Baufertigstellungen zu finden, die zielgenau bis auf die Bezirksebene ausgewählt werden können. Ergänzend sei noch auf den jährlich erscheinenden IBB-Wohnungsmarktbericht hingewiesen, der ebenso eine Aufarbeitung der Zahlen zum Wohnungsangebot bietet, u.a. auch mit Aufschlüsselung nach Bezirken.
    • Ebenso erhält das Landesamt für Statistik die Erhebungsbögen für fertig gestellte Wohneinheiten, welche auch unter den im vorherigen Punkt genannten Webseitenadressen abrufbar sind. Diese Daten liegen sogar ausschließlich dort vor. Beim Bezirksamt werden diese Daten nicht erfasst.
    • Für den dritten Punkt (Anzahl der Wohneinheiten, die mit öffentlicher Förderung errichtet wurden) liegen dem Stadtentwicklungsamt keine systematischen Informationen vor, da nicht Gegenstand im Prüfverfahren. Hierzu wird auf das Wohnungsamt, sowie auf die Wohnungsbau-Leitstelle bei der Senatsverwaltung verwiesen.
    Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkun-gen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 648/ 20

  • DS/0321/V_Jährlicher Wohnungsneubaubericht für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

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