Beschluss "Konkretisierung sozialer Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 624/ 20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt:

  1. Das Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“ wurde mit der 12. Rechtsverordnung vom 15. März 2011 für 10 Jahre förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Auf Grundlage der gemäß § 136 BauGB weiterhin vorhandenen städtebaulichen Missstände ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu beantragen: – die Dauer der Sanierung um 10 Jahre bis 2031 zu verlängern – das Sanierungsgebiet um das Schul- und Kitagelände an der Puttkamer Straße / Wilhelmstraße / Kochstraße zu erweitern.
  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der Vorlage zur Kenntnisnahme an die BVV zu entnehmen.

Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 624/ 20

  • Konkretisierung sozialer Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“

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