Beschluss "Konkretisierung sozialer Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“"
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 624/ 20
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management
Das Bezirksamt beschließt:
- Das Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“ wurde mit der 12. Rechtsverordnung vom 15. März 2011 für 10 Jahre förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Auf Grundlage der gemäß § 136 BauGB weiterhin vorhandenen städtebaulichen Missstände ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu beantragen: – die Dauer der Sanierung um 10 Jahre bis 2031 zu verlängern – das Sanierungsgebiet um das Schul- und Kitagelände an der Puttkamer Straße / Wilhelmstraße / Kochstraße zu erweitern.
- Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der Vorlage zur Kenntnisnahme an die BVV zu entnehmen.
Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 624/ 20
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Konkretisierung sozialer Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud