Beschluss "DS/0690/V: Zugänglichkeit des Haupteingangs Ostkreuz in der Neuen Bahnhofstraße"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 610/ 20

Abteilung Familie, Personal, Diversity, Straßen- und Grünflächenamt

Das Bezirksamt beschließt:

  1. Die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme, betreffend – DS/0690/V „Zugänglichkeit des Haupteingangs Ostkreuz in der Neuen Bahnhofstraße“ – wird bei der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung für Familie, Personal, Diversity, Straßen- und Grünflächenamt beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Aus-wirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 610/ 20

  • DS/0690/V_Zugänglichkeit des Haupteingangs Ostkreuz in der Neuen Bahnhofstraße

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