Beschluss über die Veränderungssperre 2-58B/26 für das Grundstück Rudolfstr. 14C im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Friedrichshain im er-gänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 560/ 20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt:

1.
- Die Aufhebung der BA-Vorlage Nr. V/558/20 vom 02.06.2020
- die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu der Veränderungssperre 2-58B/26 für das Grundstück Rudolfstr. 14C im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Fried-richshain und diese nach Behebung der Mängel rückwirkend zum 23.11.2019 in Kraft zu setzen.

- die Veränderungssperre 2-58B/26 für das Grundstück Rudolfstr. 14C im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain mit dem Inhalt zu erlassen, dass gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen.

  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Aus-wirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der Vorlage zur Kenntnisnahme an die BVV zu entnehmen.

Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 560/ 20

  • Veränderungssperre 2-58B/26 für das Grundstück Rudolfstr. 14C im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Friedrichshain

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