Beschluss über die Veränderungssperre 2-58B/26 für das Grundstück Rudolfstr. 14C im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Friedrichshain im er-gänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 560/ 20
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management
Das Bezirksamt beschließt:
1.
- Die Aufhebung der BA-Vorlage Nr. V/558/20 vom 02.06.2020
- die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu der Veränderungssperre 2-58B/26 für das Grundstück Rudolfstr. 14C im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Fried-richshain und diese nach Behebung der Mängel rückwirkend zum 23.11.2019 in Kraft zu setzen.
- die Veränderungssperre 2-58B/26 für das Grundstück Rudolfstr. 14C im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain mit dem Inhalt zu erlassen, dass gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen.
- Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Aus-wirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der Vorlage zur Kenntnisnahme an die BVV zu entnehmen.
Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 560/ 20
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Veränderungssperre 2-58B/26 für das Grundstück Rudolfstr. 14C im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Friedrichshain
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud