Beschluss "Bebauungsplan VI-140a „Park am Gleisdreieck“"
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 561/ 20
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management
- Den mit der DS 1623 / V der BVV am 27. Mai 2020 beschlossenen Bebauungsplan VI-140a „Park am Gleisdreieck“ nach § 6 Abs. 3 AGBauGB festzusetzen und als Rechtsverordnung zu erlassen.
- Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der Vorlage zur Kenntnisnahme an die BVV zu entnehmen.
Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 561/ 20
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Bebauungsplan VI-140a „Park am Gleisdreieck“
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud