Beschluss "Änderung der Prüfkriterien für die Prüfung des Vorkaufsrechts"
Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 557/ 20
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management
Änderung der Prüfkriterien für die Prüfung des Vorkaufsrechts
Das Bezirksamt beschließt:
- Die Änderung der Prüfkriterien für die Prüfung des Vorkaufsrechts gem. Anlage 1 in Ergänzung zum BA-Beschluss vom 27.09.2016 (BA-Vorlage-Nr.: IV/991/2016)
- Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.
Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 557/ 20
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Änderung der Prüfkriterien für die Prüfung des Vorkaufsrechts
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud