Der Personalrat - Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Zwei Tischreihen mit je vier Bildschrimarbeitsplätzen. An jeder Reihe sitzt eine Person zeitgleich an zwei Tastaturen und Bildschirmen

Der Personalrat vertritt die Interessen der Beamtinnen/Beamten, der Tarifbeschäftigten sowie die der Auszubildenden gegenüber der Dienststelle. Dies tun wir auf Grundlage des Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin (PersVG Berlin).

Der Personalrat wird von der Dienststelle in vielen Entscheidungen beteiligt. Man unterscheidet in drei verschiedene Beteiligungsformen welche sich im PersVG Berlin wiederfinden:

1. Das Informationsrecht, welches das schwächste Recht ist, hat die Kernvorschrift § 73 PersVG Berlin. Diese sagt aus, dass der Personalrat (PR) rechtzeitig und umfassend zu unterrichten ist. Hier ist u.a. aufgezeigt, dass der PR über die Haushaltsplanung sowie die Personalplanung zu informieren ist.

2. Das Mitwirkungsrecht, hier hat der Personalrat eine beratende Funktion und wird von der Dienststelle angehört. Aber das Letztentscheidungsrecht hat die Dienststelle. Es handelt sich hier um die § 84 & § 90 PersVG Berlin. Dies sind zum Beispiel Ausschreibung freier Stellen (§ 90.6 PersVG Berlin)

3. Das Mitbestimmungsrecht, welches das stärkste Recht des PR ist. Ohne eine positive Zustimmung kann die Dienststelle die Angelegenheit nicht umsetzten. Im Zweifelsfall wird die Angelegenheit der Einigungsstelle vorgelegt, welche dann entscheidet. Die Mitbestimmungsangelegenheiten finden sich im § 85 – § 89 PersVG Berlin.

Das PersVG Berlin, der Tarifvertrag sowie die Rahmendienstvereinbarungen bilden das Grundgerüst der Zusammenarbeit. Der Dienststelle und der Personalrat können aber zusammen mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten in einer eigenen Dienstvereinbarung regeln.

Was können wir konkret für Sie tun?

Wir beraten bzw. unterstützen Sie z.B. bei:

  • Konflikten mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen
  • Abmahnungen
  • Überlastungsanzeigen / Arbeitsverdichtung
  • Dienstlichen Beurteilungen
  • Fragen zu Tarifverträgen und zum Beamtenrecht
  • vertrauens- und amtsärztlicher Untersuchung
  • sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • Fragen zum Arbeitsschutz
  • Bewerbungen
  • allen sonstigen Fragen des Arbeitsalltags

Übrigens: Bei personellen Angelegenheiten sind wir zu absoluter Vertraulichkeit verpflichtet!