Die Rummelsburger Bucht und das angrenzende nördliche Stralauer Ufer sind ein wichtiger Naherholungsort für Friedrichshainer*innen und Besucher*innen. Die Rummelsburger Bucht ist ein öffentlicher Ort für alle. Auch die Sicht auf sie sollte zum Wohle der Allgemeinheit von öffentlichen Orten aus für alle möglich sein. Bei Gesprächen mit Anwohner*innen und Nutzer*innen wurde in der Vergangenheit immer wieder auf die Problematik der dauerhaft festgemachten Boote hingewiesen. Das Festmachen der Boote ging häufig mit illegaler Müllentsorgung in den Uferbereichen und Lärmbelästigung einher. Auch bei anderen zuständigen Behörden, wie der Wasserschutzpolizei, hat sich die Beschwerdelage in den letzten Jahren massiv erhöht.
FAQ Rummelsburger Bucht
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Wieso gibt es jetzt ein Festmachverbot für Schiffe in Stralau an der Rummelsburger Bucht?
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Wo genau gilt das Festmachverbot?
Das Bezirksamt hat das Festmachverbot für zwei Bereiche Anfang 2019 beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin beantragt. Es betritt den westlichen Uferbereich bis etwa Höhe Palmkernzeile und einen kleinen Abschnitt weiter östlich.
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Wonach wurden die Bereiche ausgewählt an denen das Festmachverbot gilt?
Die Bereiche, in denen das Festmachverbot gilt, sind Uferbereiche mit einer öffentlichen naturnahen Grünfläche, um den Bürger*innen am Uferweg das Wasser erlebbar zu machen und das Landschaftsbild zu schützen.
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Seit wann gilt das Festmachverbot?
Das Festmachverbot wurde im Februar durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt genehmigt. Im Juli 2019 wurden die entsprechenden Schilder aufgestellt.
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Wieso hat sich das Bezirksamt für ein Festmachverbot entschieden? Was hat das Verbot notwendig gemacht?
Bei Gesprächen mit Anwohner*innen und Nutzer*innen wurde in der Vergangenheit immer wieder auf die Problematik der dauerhaft festgemachten Boote hingewiesen. Das Festmachen der Boote ging häufig mit illegaler Müllentsorgung in den Uferbereichen und Lärmbelästigung einher. Auch bei anderen zuständigen Behörden, wie der Wasserschutzpolizei, hat sich die Beschwerdelage in den letzten Jahren massiv erhöht.
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Was ist der Unterschied zwischen dem Festmach- und dem Ankerverbot?
Das Festmachverbot bedeutet, dass Schiffe nicht am Ufer anlegen dürfen. Das Ankerverbot betrifft das Ankern auf dem Rummelsburger See außerhalb der Ufernähe. Hierfür ist das Bezirksamt nicht zuständig. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat im Februar einen Antrag auf ein Anker-, Liege- und Nachtfahrverbot beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin gestellt.
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Wo wird es künftig Raum für (alternative) Kulturangebote geben?
Der Bezirk prüft aktuell die Möglichkeit einer nicht-kommerziellen, kulturellen Nutzung auf unserer Grünfläche im östlichen Uferbereich. Voraussetzung hierfür sind eine geregelte Müllentsorgung, das Bereitstellen von Toiletten und klare Lärmregularien.
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Wer kontrolliert das Festmachverbot?
Das Festmachverbot wird durch die Wasserschutzpolizei kontrolliert.
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Wem gehört das Ufer?
Das Ufer in Stralau gehört zum Teil dem Land Berlin/Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Andere Bereiche sind in privater Hand.
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Wem gehört der Rummelsburger See?
Der Rummelsburger See als Teil der Spree ist eine Bundeswasserstraße. Er steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und unterliegt der Verwaltung durch die Wasserstraßen-und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin.
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Wer ist für die Wasserqualität im Rummelsburger See zuständig?
Für Fragen der Wasserqualität und etwaige Sanierungsmaßnahmen ist das Land Berlin/ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig
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Dürfen an oder auf dem Rummelsburger See (bauliche) Anlagen errichtet werden?
Hierzu bedarf es nach dem Berliner Wassergesetz einer Genehmigung. Sie wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erteilt (Ausnahme Sportsbootstege: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg). Auf die Genehmigungserteilung besteht kein Anspruch. Zusätzlich sind in der Regel weitere Genehmigungen/Bescheinigungen, z.B. des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Berlin sowie des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg als Eigentümer der Ufergrundstücke erforderlich.
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Sind alle in der Rummelsburger Bucht sichtbaren Schiffe/Anlagen im Besitz der erforderlichen Genehmigungen?
Diese Frage bedarf schwieriger Abgrenzungen. Nimmt das Schiff/die Anlage am Schiffsverkehr teil, d.h. wird regelmäßig der Ort gewechselt, unterliegt das (temporäre) Stillliegen schifffahrtsrechtlichen Vorschriften und bedarf keiner weiteren Genehmigungen. Wird hingegen dauerhaft eine Position eingenommen, gilt die Genehmigungspflicht, wie in der voran gegangenen Frage beschrieben. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, das für die meisten Sachverhalte nicht zuständig ist, verfügt nicht über eine Gesamtübersicht darüber, ob die Genehmigungslage für alle sichtbaren Schiffe/Anlagen vollständig ist.
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Was unternimmt das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, um die Probleme an und auf dem Rummelsburger See zu lösen?
Die meisten Probleme, insbesondere auf dem Wasser kann der Bezirk nicht in eigener Hoheit lösen. Nichtsdestotrotz steht er im regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Behörden, insbesondere Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Berlin und Wasserschutzpolizei. Das Festmachverbot ist ein Ergebnis dieser Abstimmungen.
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