Veranstaltungen jeder Art, die auf Grünflächen stattfinden, benötigen eine Erlaubnis. (Siehe Grünanlagengesetz: § 6 Abs. 5 GrünanlG)
Zu diesen Veranstaltungen gehören auch Sportkurse. In Friedrichshain-Kreuzberg sind grundsätzlich nur Sportkurse zulässig, die bestimmte Kriterien erfüllen. Bitte beachten Sie daher vor einer Antragstellung die folgenden Informationen.
Das SGA Friedrichshain-Kreuzberg ermöglicht, Sportkurse für eine Saison zu genehmigen. Wenn Sie eine Genehmigung erhalten, müssen hierfür eine pauschale Gebühr für die gesamte Saison entrichten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der wöchentlichen Anzahl der Kurse. Eine Übersicht können Sie der Gebührentabelle am Ende dieser Seite entnehmen.
Bei der Vergabe von Genehmigungen berücksichtigen wir die Situation in jeder einzelnen Grünanlage; daher benötigen wir von Ihnen eine exakte Angabe der regelmäßigen Kursdaten (Wochentag, Anfang / Ende). Die Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen erfolgt in der Reihenfolge ihres Einganges. Das heißt, wer zuerst beantragt, bekommt die Genehmigung. Wenn Sie also einen Antrag erst stellen, nachdem eine Grünanlage in dem gewünschten Zeitraum bereits ausgelastet ist, erteilen wir Ihnen keine Genehmigung. Dies entspricht der Logik des sogenannten “Windhundprinzips”.
Die Nutzung der Grünfläche für Sportangebote beginnt immer am 01.04. und endet am 31.10. eines Jahres.