Damit das friedliche Nebeneinander von Erholungssuchenden, Kindern und Hunden in den bezirklichen Grünanlagen gewährleistet wird, bitten wir Folgendes zu beachten:
In öffentlichen Grünanlagen ist es gemäß Grünanlagengesetz Berlin verboten, Hunde frei laufen zu lassen und auf Kinder-, Ballspielplätze und Liegewiesen mitzunehmen sowie in Gewässern baden zu lassen. Hundehalter und -führer haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nicht verunreinigen. Von dieser Verpflichtung sind nur blinde Hundeführer ausgenommen.
Ordnungswidrig handelnde Personen können mit einer Geldbuße bis 5.000 € bestraft werden. Das Verwarnungsgeld für “Hund nicht angeleint” beträgt bei erster Feststellung in der Regel 45,- Euro. Im Wiederholungsfall kann die Geldbuße auch deutlich höher ausfallen.
Hunde in öffentlichen Grünanlagen
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