Baumkontrollen und Schnittmaßnahmen
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Etwa 42.000 Bäume werden im Bezirk regelmäßig mindestens einmal im Jahr von besonders qualifiziertem Personal oder von beauftragten Sachverständigen auf Ihre Verkehrssicherheit (Stand- und Bruchfestigkeit) kontrolliert. Dabei erfolgt auch eine Überprüfung, ob Äste in Gehwege und Fahrbahnen (Verkehrsraumprofil) hineinragen oder angrenzende Gebäudeteile (Fassaden, Balkone) berühren. Nicht zuletzt wird überprüft, ob zur besseren Entwicklung eines Baumen ein Kronenschnitt erforderlich wird.
In schwierigen Fällen, die weitergehende Untersuchungen (z.B. Holzdichtemessungen mit dem Resistografen) erforderlich machen, erfolgt zusätzlich eine Untersuchung durch extene Sachverständige. Sollten sich Befunde widersprechen oder zur Rechtssicherheit weitere Expertisen erforderlich werden, so kommen auch von der Industrie- und Handelskammer bestellte und vereidigte Sachverständige zum Einsatz.
In ungüstigen Fällen kann die Baumkontrolle zu dem Ergebnis führen, dass ein Baum oder ein Teil von ihm nicht mehr sinnvoll erhalten werden kann. In diesen Fällen muss zwischen einer u.U. pflege- und kostenaufwändigen Reststandzeit oder einer Fällung mit anschließender Neu-/Nachpflanzung entschieden werden (über Fällungen und Neupflanzungen informieren wir Sie weiter unten).
Auf Grund der so gewonnenen Erkenntnisse werden Fachfirmen des Garten- und Landschaftsbaus mit den notwendigen Kronenschnitt- oder Fällmaßnahmen beauftragt.
Den regelmäßigen Kontrollen liegen die “ Verwaltungsvorschriften über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen vom 18. Januar 2011 zugrunde.