Filmaufnahmen in öffentlichen Grünanlagen
Die Durchführung von Filmaufnahmen in öffentlichen Grünanlagen stellt eine Sondernutzung dar und ist genehmigungspflichtig. Die Produktionsfirma ist verpflichtet, hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Das Abstellen von Technikfahrzeugen, Catering, Maske, etc. in Zusammenhang mit Filmaufnahmen ist in Grünanlagen grundsätzlich nicht erlaubt.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser schriftlicher Antrag
- Antrag der Produktionsfirma mit Lageskizze und Angabe des genauen Sondernutzungszeitraums (mit Uhrzeit)
Gebühren
Es fallen für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis Gebühren je Aufnahmebereich an.