Ladestationen für E-Mobilität
Anträge für das Aufstellen von Ladesäulen oder Ladestationen für E-Fahrzeuge können ausschließlich von Unternehmen gestellt werden.
Bei der Antragsstellung sind ordnungsgemäße Verkehrszeichenpläne einzureichen.
Anträge können per E-Mail oder postalisch an die zuständige Straßenverkehrsbehörde gestellt werden.