Temporäre Spielstraßen in Friedrichshain-Kreuzberg

Das Prinzip einer temporären Spielstraße ist einfach: ein geeigneter Straßenabschnitt wird regelmäßig einen Nachmittag pro Woche für den motorisierten Verkehr gesperrt und stattdessen der Nachbarschaft zur fröhlichen Bespielung freigegeben. Temporäre Spielstraßen werden von Nachbarschaftsinitiativen initiiert und durchgeführt. Anders als bei Straßenfesten sind Aufbauten und kommerzielle Angebote nicht erlaubt.

Temporäre Spielstraßen 2024

  • Bänschstraße (zwischen Vogtstraße und Haus Nr. 88 / Südseite)

    Sonntags, 15-18 Uhr, Juni – August (außer Sommerferien)

  • Böckhstraße (zwischen Grimm- und Graefestraße)

    Mittwochs, 14-18 Uhr, April – September

  • Forster Straße (zwischen Reichenberger Straße und Paul-Lincke-Ufer)

    Sonntags, 14-18 Uhr, Juni – September (außer Sommerferien)

  • Friedrichstraße (am Besselplatz)

    einmalig am Samstag, 27. April, 9-19 Uhr

  • Friedrichstraße (am Theodor-Wolff-Platz)

    Dienstags, 13.30-18.30 Uhr, 16. April – 15. Oktober (außer Sommerferien)

  • Jessnerstraße (zwischen Trave- und Oderstraße)

    Dienstags, 15.30 – 18.30 Uhr, Juni

  • Niederbarnimstraße (zwischen Frankfurter Allee und Boxenhagener Straße)

    Freitags, 15-19 Uhr, 28. Juni – 19. Juli

  • Richard-Sorge-Straße (zwischen Mühsam- und Straßmannstraße)

    Sonntags, 14-18 Uhr, Mai – September (außer Sommerferien)

  • Simplonstraße (zw. Helmerding- und Matkowskystraße)

    Mittwochs, 15.30-18.30 Uhr, Mai – September (außer Sommerferien)

  • Wassertorstraße (am Kastanienplatz)

    Donnerstags, 15.30 – 18.30 Uhr, Juli

  • Wrangelstraße (zwischen Sorauer- und Oppelner Straße)

    Freitags, 15.30-18.30 Uhr, 24. Mai – 27. September (außer Sommerferien)

Unterstützung gesucht

Die Durchführung einer temporären Spielstraße gelingt nur mit ehrenamtlichem Engagement. Alle Initiativen freuen sich über neue Mitmacher*innen! Wenn Sie Lust und Zeit haben, sich für Ihren Kiez zu engagieren und neue Menschen kennenzulernen, sprechen Sie die Leute vor Ort (erkennbar an einer Sicherheitsweste) am besten direkt an. Sie können sich auch online über unsere Plattform Kontakt aufnehmen.

Schulungsvideo - So geht temporäre Spielstraße

Was genau bei einer temporären Spielstraße zu tun ist, wird von Felix Weisbrich, Amtsleiter Straßen- und Grünflächenamt, in einem 15-minütigen Schulungsfilm erläutert.

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Formate: video/youtube

Beantragung einer temporären Spielstraße

Temporäre Spielstraßen funktionieren nur, wenn es vor Ort eine Gruppe von Anwohner*innen gibt, die sich zu einer Initiative zusammenschließen. Das können sowohl Privatpersonen als auch Institutionen sein, am besten eine Kombination aus beidem.

Im Vorfeld der Antragstellung muss die Initiative vor allem in der Nachbarschaft für das Projekt werben. Ist die temporäre Spielstraße erst einmal eingerichtet, verpflichtet sich die Initiative, die Straßensperrung durchzuführen und mit zwei Personen pro Absperrung für die Zeit der Spielstraße anwesend zu sein. Für die Wahl des Straßenabschnitts gibt es zwingende Voraussetzungen und wichtige Empfehlungen. Die Straße oder der Straßenabschnitt…
  • muss eine Nebenstraße sein.
  • darf nicht durch öffentlichen Nahverkehr befahren sein (Bus & Tram).
  • muss so gewählt sein, dass während der Sperrung die anliegenden Straßen weiter funktionieren. Ein Wendehammer kann eingerichtet werden.
  • darf keine größeren Parkplatzanlagen, Tiefgaragen, Gewerbehöfe o.ä. anliegend haben.
  • darf nicht Teil einer wichtigen Fahrradroute sein.
  • sollte zu einem großen Teil möglichst nicht aus Kopfsteinpflaster bestehen, da Kopfsteinpflaster für alle rollenden Fahrspiele ungeeignet ist.
  • sollte so orientiert oder mit Bäumen ausgestattet sein, dass sie in den heißen Sommermonaten genügend Schatten bietet.
  • sollte möglichst so kurz sein, dass sie zwischen den Sperrungen gut zu überblicken ist (wenn nicht, erhöht das den Betreuungsaufwand).

Das SGA berät gerne bei der Wahl des Straßenabschnitts und allen sonstigen Fragen. Wenden Sie sich direkt an Spielstrasse.sga@ba-fk.berlin.de

Die verkehrsrechtliche Anordnung der temporären Spielstraße erfolgt nach Prüfung der Situation vor Ort und aller anderen Voraussetzungen durch die Straßenverkehrsbehörde. Der Spielstraßenbetrieb wird durch das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) in Kombination mit den Zusatzzeichen 1010-10 (Spielende Kinder) und 1042 (zeitliche Gültigkeit) gewährleistet. Die Absperrung erfolgt durch das Verkehrszeichens 600 ASS (Absperrschranke).Temporären Spielstraßen können nur im Rahmen der verfügbaren personellen und zeitlichen Ressourcen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) Friedrichshain-Kreuzberg eingerichtet werden.

Das Verfahren ist detailliert im Leitfaden zur Errichtung temporärer Spielstraßen in Berlin erklärt. Dieser kann hier heruntergeladen werden.

  • Leitfaden zur Einrichtung temporärer Spielstraßen in Berlin

    PDF-Dokument (7.8 MB)