Im Zuge der Umsetzung des Mobilitätsgesetzes sollen die Radverkehrsstrukturen weiter ausgebaut werden. Zu diesem Zweck werden an viel befahrenen Streckenabschnitten im gesamten Bezirk die Radwege verbreitert oder Fahrradstraßen errichtet.
Grundlage für die Einrichtung der Fahrradstraße ist der bezirkliche Radverkehrsplan, der im Februar 2018 durch die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen wurde. Die Maßnahmen dieses Plans setzen wir sukzessive um.
Weitere Informationen finden Sie hier: Drucksache: DS/0607/V (Seite 8, Punkt 34):
Fahrradstraßen sind ein geeignetes Mittel, die Verkehrsstrukturen nachhaltig weiterzuentwickeln, um eine klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Sie tragen außerdem maßgeblich zur Steigerung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen bei.
Fahrradstraßen führen zu einer Beruhigung des motorisierten Verkehrs. Radfahrende können sich sicher gegenseitig überholen, ein größerer Abstand zu parkenden Fahrzeugen ist möglich und es entstehen weniger Konflikte mit zu Fuß Gehenden. Auch zur Schulwegsicherung für Radfahrende sind Fahrradstraßen unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls eine geeignete Maßnahme.
Damit das Fahrrad als Verkehrsmittel attraktiver wird, sind wir nicht nur bestrebt, die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, sondern auch den Radverkehr durch geeignete Hauptverbindungen zu bündeln. Der Weidenweg ist hier ein wesentlicher Bestandteil der gesamtbezirklichen Lösung.
Daher wurde die Umsetzung von Fahrradstraßen als eine kostengünstige und schnell realisierbare Maßnahme ausgewählt. In den meisten Fällen lassen sich Fahrradstraßen mit einfachen Mitteln bei vergleichsweise geringem Kostenaufwand in kurzer Zeit umsetzen.