Bebauungsplanübersicht

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Festgesetzte und im Verfahren befindliche Bebauungspläne

Bitte beachten Sie, dass die Bebauungspläne gegebenenfalls nicht in der festgesetzten Fassung dargestellt werden. Es kann durchaus sein, dass Teilflächen nicht mehr rechtsverbindlich sind, da sie durch neuere Bebauungspläne teilweise aufgehoben wurden.

Bebauungsplan VI-A

Bebauungsplan VI-A

Es gelten für einige Bebauungspläne zusätzlich die Festsetzungen des Bebauungsplanes VI-A vom 9. Juli 1971 (die betroffenen Bebauungspläne wurden mit einem * gezeichnet).

Zum Bebauungsplan VI-A

Verkauf von Bebauungsplänen

Abzeichnungen in s/w oder Farbe können gegen eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro beziehungsweise 20,00 Euro bestellt werden.

Eine PDF-Datei ist per E-Mail kostenfrei zu bekommen.

Im Fachbereich Vermessung können Sie festgesetzte Bebauungspläne einsehen.