Umwandlung

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hat seit einigen Jahren Hochkonjunktur. Mieter*innen stehen dabei unter einem besonders hohen Druck:
Zur Vorbereitung des Verkaufs der Eigentumswohnungen werden die Wohnhäuser oft besonders aufwändig saniert und nicht selten sogar komplett „entmietet“. Seitdem der Senat im März 2015 eine Umwandlungsverordnung erlassen hat, können die Bezirke in Sozialen Erhaltungsgebieten diese Umwandlungstätigkeit unterbinden. Die grundbuchliche Aufteilung eines Mietshauses wird nun nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.