Am 09. November 2010 (GVBl. S. 30) erließ das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für das Gebiet „Urbanhafen-Südstern“ eine Erhaltungsverordnung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches.
Diese Verordnung dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart. Ziel ist es, die städtebauliche Gestalt dieses Gebietes zu schützen und Fehlentwicklungen zu vermeiden.